Novellierung ist dringend notwendig
„Das Untersuchungsausschussgesetz des Landes Sachsen-Anhalts, unser Regelwerk für die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen, bedarf dringend einer Novelle“, so Siegfried Borgwardt, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes.
„Eine Novellierung des Gesetzes bringt folgende Neuerungen mit sich:
– Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, nicht nur Juristen, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als Berater zur Unterstützung der Fraktionen zu benennen.
– Geregelt wird, dass den Fraktionen ein im Haushalt festzulegender Zuschuss für jeden eingesetzten Untersuchungsausschuss zum Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand gewährt wird.
– Es werden klar stellende Regelungen zur Abberufung von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses getroffen, die diesem nicht angehören dürfen, weil sie an den zu untersuchenden Vorgängen unmittelbar beteiligt sind oder waren.
– Es sollen auch die Rechte der Antragsteller, die den Einsetzungsantrag unterzeichnet haben, jedoch nicht mit einem Mitglied im Untersuchungsausschuss vertreten sind, klar gestellt werden.
Daneben werden Änderungen vorgenommen, die aufgrund der Rechtsentwicklung seit Verabschiedung des Gesetzes im Oktober 1992 für erforderlich gehalten werden. Schließlich erfolgt eine größere Zahl redaktioneller Änderungen, die zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis des Gesetzes führen.
Der Abgeordnete Koch, ehemaliges Mitglied dieses Hauses, hat als Berichterstatter des Justizausschusses im Rahmen der Zweiten Beratung des Untersuchungsausschussgesetzes im Jahr 1992 gesagt: ‚Mögen fortan alle Abgeordneten, die auf der Grundlage dieses Gesetzes arbeiten, die Würde dieses Hauses zur Grundlage ihres Handelns machen.“
Die Erinnerung an diesen Leitspruch ist angebracht, denn er war parlamentarischer Konsens bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1992 und hat auch bei der nunmehr vorzunehmenden Novellierung weiterhin Gültigkeit.“
Hintergrund:
Das Gesetz wurde im Jahr 1992, also vor 21 Jahren, verabschiedet. Die dringlichen Gesetzesberatungen standen vor dem Hintergrund des 1. und 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.