Kolze: Neues Bleiberecht bei nachhaltiger Integration!
Sachsen-Anhalt unterstützt die Bundesratsinitiative der Hansestadt Hamburg zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Hierzu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Thema Bleiberecht war in den letzten Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene immer wieder Gegenstand von Anträgen und kontrovers geführten Debatten.
Bei diesen Debatten kommt immer ein wenig zu kurz, dass sich die Asyl- und Flüchtlingspolitik in Deutschland am Grundgesetz, an der Genfer Flüchtlingskommission und an den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union orientiert.
Es ärgert mich sehr, wenn der Vorwurf geäußert wird, dass in diesem sensiblen Handlungsfeld des Asyl- und Flüchtlingsrechts eben nicht die strikte Achtung und der Schutz der Würde des Menschen von zentraler Bedeutung sind. Das schmälert in gewissem Maße den großen Konsens, dass alle Fraktionen im Landtag im Bereich des Asyl- und Flüchtlingsrechts immer bemüht sind, evidente humanitäre Lücken zu erkennen und durch die Anpassung und Fortentwicklung der Rechtsvorschriften zu schließen.
Es ist nicht neu, dass sich die Union für die Initiative eines stichtagsunabhängigen Bleiberechtes bei nachhaltiger Integration einsetzt. Die Landesregierung Niedersachsens hat hierzu im letzten Jahr einen Vorschlag vorgelegt. Unter dem Leitsatz ,Neues Bleiberecht nur bei nachhaltiger Integration!´ haben sich 2012 auch die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern auf Grundzüge für ein neues Bleiberecht verständigt.
Wir befürworten, dass ausreisepflichtigen Ausländern – die bereits langjährig im Bundesgebiet leben und sich sozial und wirtschaftlich in vollem Umfang integriert haben – aus humanitären Gründen eine Möglichkeit eröffnet wird, die für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Damit wird ihnen eine Perspektive in Deutschland aufgezeigt.
,Bleiberecht für alle!´ – entgegen dieser alten Forderung des linken Parteienspektrums beinhaltet der Vorschlag Hamburgs nur ein Bleiberecht für lange in Deutschland lebende Ausländer, die sich gut integriert haben. Des Weiteren beinhaltet der Vorschlag keine Zuwanderung in die Sozialsysteme sowie eine Lösung für das Problem mit Identitätstäuschern und Kettenduldungen.
Die Initiative Hamburgs greift unsere zentralen Forderungen auf, dass
– die Lebensunterhaltssicherung zentrale Voraussetzung für eine neues Bleiberecht sein muss und
– dass niemand eine Aufenthaltserlaubnis bekommen sollte, der straffällig geworden ist oder der bezüglich seiner Identität bzw. Staatsangehörigkeit täuscht und damit eine Aufenthaltsbeendigung verhindern oder verzögern will.
Daher wird die CDU-Landtagsfraktion die Bundesratsinitiative der Hansestadt Hamburg unterstützen, weil sie die unionsinterne Diskussion aufgreift.
Daneben werden wir aber Initiativen zur Beschleunigung von Asylverfahren diskutieren.“