Mehr Geld für Dessau-Roßlau
Zum Beschluss eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel:
„Mit den Änderungen am kommunalen Finanzausgleich zum 01.01.2014 tragen wir strukturellen Unterschieden der kreisfreien Städte noch stärker Rechnung. Künftig werden unterschiedliche demografische Entwicklungen auch bei Landkreisen und kreisfreien Städten in der Binnenverteilung berücksichtigt. Insbesondere bei den kreisfreien Städten gibt es deutliche Unterschiede in der Bevölkerungsentwicklung zwischen Dessau, Halle und Magdeburg. Durch die stärkere Betroffenheit der Stadt Dessau-Roßlau steigen die Landeszuweisungen damit um rund 2,5 Millionen Euro.
Berücksichtigt man die Änderungen des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2012 steigen die Zuweisungen insgesamt um über 7 Millionen Euro. Als erstes Land berücksichtigt Sachsen-Anhalt die Folgen der demografischen Veränderungen konsequent, um für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. Erstmalig sind Kostenremanenzen bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs auf der Grundlage eines Gutachtens eingepreist. Damit ist anerkannt, dass sich der Aufwand für die Aufgabenerfüllung der Kommunen nicht proportional zum Bevölkerungsrückgang verringert. „
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze: „Über die Veränderung bei der Binnenverteilung der FAG-Zuweisungen wird die Stadt Dessau-Roßlau erheblich entlastet. Sie könnte so einen Teil der Kürzungen im Bereich des Anhaltischen Theaters sogar selber ausgleichen. Im Übrigen profitiert die Stadt Dessau-Roßlau beim geplanten Bau des Bauhaus-Museums von 12 Millionen Euro an Landeszuweisungen. Gemeinsam mit den Korrekturen aus der vergangenen FAG-Novelle und dem Ergebnis nach neuen Orientierungsdaten, bekommt die Stadt Dessau-Roßlau nun insgesamt über 7 Millionen Euro mehr.“