Kurze/Scheurell: Verkehrssicherheit nicht zu Lasten der Transparenz
Zur Diskussion über die geplante Reform des Verkehrszentralregisters erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Markus Kurze:
„Mit der geplanten Reform soll das Verkehrszentralregister einfacher und transparenter werden. Dabei darf man die besondere Situation von Berufspendlern aber nicht aus den Augen verlieren, die viele Kilometer im Jahr zurücklegen müssen und schon deswegen ein viel höheres Risiko tragen. Mit der Zustimmung zu einem Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 24. März 2013 beschlossen, dass auch nach der Reform die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau bestehen bleibt. Ein freiwilliges Seminar besuchen zu können, ist allemal sinnvoller als ein Pflichtseminar besuchen zu müssen“, sagte Scheurell.
„Auch eine Anhebung der Maximalpunktzahl von acht auf zehn Punkte wäre aus unserer Sicht noch denkbar und mit dem Ziel vereinbar, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Klar muss auch sein, dass man der Verkehrssicherheit nicht dient, wenn man das System der Tilgungsfristen verkompliziert. Mit seiner Forderung, bei einfachen Verkehrsverstößen eine Tilgungsfrist von 2,5 statt 2 Jahren einzuführen, hat der Bundesrat dem Ziel der Klarheit des Tilgungssystems keinen Gefallen getan“, so Kurze.
Hintergrund:
Zum 01. April 2014 soll das Verkehrszentralregister in ein Fahreignungsregister umgewandelt werden. Damit verbunden ist eine umfangreiche Neuordnung des Punktesystems. Statt nach 18 Punkten soll der Führerschein künftig nach acht Punkten entzogen werden.