Kurze: Wettbewerb statt präventiver Regulierung
„Das Internet, wie wir es heute kennen, beruht auf dem Grundsatz der Netzneutralität“, so Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt.
„Es war und ist die offene Architektur, die zu seinem Erfolg beigetragen hat. Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben deswegen mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes schon im Mai 2012 den Grundsatz der Netzneutralität gesetzlich verankert.
Die Bundesregierung kann an Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen stellen. Die Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur.
Ein nicht gerechtfertigter Eingriff in den Grundsatz der Netzneutralität ist aus unserer Sicht dann gegeben, wenn der Anbieter Komponenten des eigenen Angebots nicht auf sein begrenztes Datenvolumen anrechnet. Während hingegen konkurrierende Angebote voll zu Buche schlagen.
Ein transparenter Wettbewerb unter verschiedenen Anbietern sichert aus unserer Sicht die Netzneutralität am wirkungsvollsten.“