Kurze: Direkte Übertragung des Rettungsdienstes auf Organisationen sichert effizienten Zivil- und Katastrophenschutz
Vertreter des Europäischen Parlaments, des Ministerrates und der Europäischen Kommission haben sich im Rahmen des Trilog-Verfahrens auf die wesentlichen Eckpunkte zur Novelle des EU-Vergaberechts und der Konzessionsrichtlinie geeinigt. Hierbei konnte eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst (Notfallrettung) vereinbart werden. Dazu erklärt Markus Kurze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:
„Wir begrüßen die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform. Die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst bedeutet im Ergebnis, dass Kommunen als Träger des Rettungsdienstes die Notfallrettung an Hilfsorganisationen (wie bspw. das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund oder die Johanniter-Unfall-Hilfe) sowie an sonstige gemeinnützige Organisationen ohne formale EU-weite Ausschreibung übertragen können.
Es ist gut, dass Kommission, Parlament und Rat die Bedeutung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes anerkannt haben und Landkreise sowie Städte die Notfallrettung direkt den Hilfsorganisationen übertragen dürfen. Mit dieser Entscheidung wird das Rettungsdienstgesetz von Sachsen-Anhalt gestärkt und eine gute Voraussetzung für dessen Umsetzung im Land geschaffen. Der Rettungsdienst ist in Sachsen-Anhalt und auch bundesweit von einem starken Ehrenamt geprägt. Diese Besonderheit muss auch im europäischen Binnenmarkt sichergestellt werden. Einheitliche Organisationsmodelle passen nicht überall. Nur durch die ehrenamtlichen Strukturen dieser Organisationen kann ein effizienter Zivil- und Katastrophenschutz auch in der Fläche sichergestellt werden.“