Kurze: Mehreinnahmen zur Beitragssenkung nutzen
Zu einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung, wonach mit dem neuen Rundfunkfinanzierungsmodell nun doch Mehreinnahmen erzielt worden seien, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben vor der Reform betont, dass das neue Rundfunkfinanzierungsmodell der Stabilisierung der Einnahmen dient. Aufgrund der zunehmenden Konvergenz von Rundfunkempfangsgeräten war diese Forderung im Grundsatz berechtigt, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auskömmlich finanziert sein. Von deutlichen Mehreinnahmen war aber ausdrücklich nicht die Rede.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat klare Beschlüsse zur Finanzierungsreform gefasst. Als CDU-Fraktion stehen wir auch weiterhin dazu, dass die Anknüpfungstatbestände dieser Reform kritisch zu evaluieren sind und die Beitragszahler und -zahlerinnen unerwartete Mehreinnahmen der Öffentlich-rechtlichen in Form von Beitragssenkungen zurückerhalten müssen. Aus Gründen der Beitragsstabilität sind wir außerdem gegen ein Wettbieten von ARD und ZDF um die Übertragungsrechte öffentlicher Großereignisse.“
Hintergrund:
Die Beschlüsse des Landtages von Sachsen-Anhalt zum Entwurf des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) einschließlich Begründung für den Abschluss des Staatsvertrages vom 09.12.2010 und zum Vierten Medienrechtsänderungsgesetz vom 10.11.2011 können Sie unter folgenden Links nachlesen:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/beschl/5/b0852993_5.pdf
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d0566vbs_6.pdf