Kurze: Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des MDR
Im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Reform der Rundfunkfinanzierung hat die Union erfolgreich auf konkrete Erleichterungen für taubblinde Menschen gedrungen. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Ich freue mich, dass nach dem Inkrafttreten der Rundfunkfinanzierungsreform mit dem MDR eine konkrete Erleichterung für taubblinde Menschen erzielt werden konnte. Zwar sind diese auch nach der Reform beitragsbefreit. Allerdings war bisher als Voraussetzung für die Beitragsbefreiung ein ärztliches Attest vorzulegen. Stattdessen reicht in Zukunft der Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über das Maß ihrer Hör- und Sehbehinderung aus.
Unabhängig davon bleibt es dabei, dass die Reform nach Überzeugung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nach zwei Jahren evaluiert werden sollte.“