Kurze: Urheberrechte auch im Internet beachten
Zu dem im Deutschen Bundestag verabschiedeten Leistungsschutzrecht für Presseverlage erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, Markus Kurze:
„Mit dem am vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedeten Leistungsschutzrecht hat die Koalition im Deutschen Bundestag urheberrechtliche Grundsätze auf moderate Weise auch auf die digitale Welt übertragen. Das dient ausdrücklich der Wahrung des Qualitätsjournalismus in Deutschland! Denn mit dem neuen Gesetz bekommen Presseverleger die Möglichkeit, ihre Leistung auch online eigenverantwortlich zu vermarkten. Ich bin etwas erstaunt darüber, dass diese Änderung nun ausgerechnet von denjenigen kritisiert wird, die sonst am lautesten vor dem Ausverkauf des Qualitätsjournalismus im digitalen Zeitalter warnen.
Wir begrüßen zudem, dass die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag den ursprünglichen Regierungsentwurf den Realitäten der täglichen Internetnutzung angepasst haben. Denn von den neuen Regelungen werden ‚einzelne Wörter‛ oder ‚kleinste Textausschnitte‛ (snippets) ausdrücklich ausgenommen. Gleiches gilt für Zitate und weiterführende Links. Damit gilt für den Textbereich künftig prinzipiell das, was bisher bereits für Bilder galt. News-Aggregatoren können also auch in Zukunft ihre Ergebnislisten abbilden. Allerdings auch nur so, dass ein anschließender Klick auf die Ursprungsseite nicht überflüssig wird.
Im Bundesrat bekommen SPD und Grüne damit Gelegenheit, unter Beweis zu stellen, wie sie es mit der Wahrung urheberrechtlicher Grundsätze im Internet halten.“