Kurze: CDU-Fraktion für Verlängerung der UKW-Übertragung
Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Mai 2012 die Möglichkeit eröffnet, die UKW-Übertragung länger als ursprünglich vorgesehen zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Anpassung in den Landesmediengesetzen. Hierzu erklärt der medienpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Beim Ausbau von Digitalradio ist Sachsen-Anhalt vorn mit dabei. Gerade in den Jahren 2011 und 2012 hat es große Fortschritte bei der Digitalisierung des Hörfunks gegeben. Genauso klar ist aber auch: Noch entscheidender als der technische Übertragungsstandard sind die Programminhalte – sowohl aus Sicht der Inhalteanbieter als auch aus Sicht der Verbraucher.
Wenn in ganz Deutschland nach wie vor rund 350 Millionen UKW-Empfänger genutzt werden, können wir im Interesse der Bürgerinnnen und Bürger diesen Übertragungsstandard nicht einfach abschalten. Das Radio muss seinen Charakter als Volksmedium behalten. Würde die analogterrestrische Übertragung schon zum 31.12.2014 aufgegeben, wären auch in Sachsen-Anhalt alle derzeit genutzten UKW-Radios ab dem 01.01.2015 nutzlos. Die Haltung der CDU-Fraktion ist deswegen ganz klar: Wir wollen die UKW-Übertragung in Sachsen-Anhalt parallel zu Digitalradio auch über 2015 hinaus ermöglichen.“