Kulturförderung nicht auf kommunale Zwangsabgabe aufbauen
In der Debatte um die künftige Kulturförderung hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, einer Zwangsabgabe im Stadt-Umland-Bereich eine klare Absage erteilt und sich gleichzeitig dafür ausgesprochen, mindestens bis 2018 Planungssicherheit bei den Theater- und Orchesterverträgen zu schaffen. Die Union werde ihre Haltung zum Landeshaushalt vom Kulturkonzept der Landesregierung abhängig machen, das spätestens im Herbst vorliegen sollte.
„Schon jetzt existieren vielfältige Möglichkeiten einer zweckgebundenen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. Vor Ort geht vieles, wenn es gewollt wird. Innerhalb regionaler Planungsgemeinschaften aber durch Gesetz eine Kulturabgabe erzwingen zu wollen, wie dies die Linke gerade fordert, wäre ungerecht und verfassungsrechtlich bedenklich. Bereits jetzt erhalten die kreisfreien Städte erhebliche Aufschläge im kommunalen Finanzausgleich für die Übernahme oberzentraler Funktionen. Außerdem löst eine Mitfinanzierung immer auch ein Mitspracherecht aus, was den Umland-Kommunen in jetziger Form aber nicht zugestanden wird.
Kommunale Ticket-Aufschläge und die sogenannte Bettensteuer sollten ebenfalls nicht auf gesetzlichem Wege erzwungen werden“, so Schröder, der auf einen Landtagsbeschluss zum Standardmoratorium hinwies, das keine zusätzlichen Aufgaben für Wirtschaft und Kommunen vorsieht.
„Vorrangig ist jetzt ein klares Konzept, wie sich die Kultur in Sachsen-Anhalt weiterentwickeln soll. Aus Sicht meiner Fraktion benötigen die Kulturträger mindestens fünf Jahre Sicherheit, die wir ihnen vertraglich geben sollten. Die Kulturausgaben des Landes dürfen darüber hinaus nicht auf die Theater- und Orchesterverträge allein reduziert werden. Auch in Zukunft müssen freie kulturelle Projekte sowie die Heimat- und Traditionspflege gefördert werden können“, so Schröder abschließend.