Kolze: Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit für Polizei und Sicherheitsbehörden gewährleisten
Zur heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) im Ausschuss für Inneres und Sport erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Es ist unser erklärtes Ziel, dass sich die Menschen in Sachsen-Anhalt ohne Angst vor Straftaten und Gewalt sicher und zu Hause fühlen sollen!
In diesem Sinne haben die Koalitionsfraktionen in konsequenter Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen die Novelle des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Zweite Lesung im Landtag auf den Weg gebracht.
Die Novelle verfolgt das Ziel, sowohl die Rechtssicherheit als auch die Handlungsfähigkeit für Polizei und Sicherheitsbehörden zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten zu gewährleisten.
Linke und Grüne haben in der heutigen Ausschussberatung erneut durch nahezu boshafte Unterstellungen und populistische Stimmungsmache das Schreckgespenst eines repressiv handelnden Polizeistaates an die Wand gemalt. In einem bis dato einzigartigen Vorgehen hat die Opposition geschlossen gegen die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages gestimmt, die in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgegriffen worden sind.
Grüne und Linke verschweigen auch gern, dass die Novelle des SOG verbesserte Polizeibefugnisse beinhaltet, die sich in anderen Bundesländern bewährt haben. Auch in Ländern, in denen Linke und Grüne Regierungsverantwortung tragen oder getragen haben!
Hier nur das Stichwort ‚Blutentnahme gegen den Willen des Verursachers zur Abwehr einer Infektionsgefahr‛: Diese Regelung, die im Übrigen unter Richtervorbehalt steht, ist kein Alleingang Sachsen-Anhalts. Vielmehr findet sich diese Regelung in insgesamt sieben anderen Bundesländern, zuletzt auch beschlossen in Baden-Württemberg unter dem ersten Bündnisgrünen Ministerpräsidenten Deutschlands.
Wir fordern eine Versachlichung in der Debatte! Denn wir sollten besser darüber reden, dass die polizeilichen Eingriffsbefugnisse – für eine effektive Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge – an die sich ändernden Kriminalitätsformen und an den Fortschritt der technischen Entwicklung angepasst werden müssen.“