Kolze: Offener Demokratieschutz in einer offenen Demokratie
Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, äußert sich zur Ablehnung des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes im Land Sachsen-Anhalt:
„Unser Innenminister Holger Stahlknecht verfolgt gegenüber dem Landtag und seinen Gremien das bewährte Prinzip des ,offenen Demokratieschutzes in einer offenen Demokratie´. Dies gilt selbstverständlich nur, soweit Transparenz nicht den Zielen des Verfassungsschutzes oder besonders schutzwürdigen Interessen Dritter entgegensteht.
Sinn und Zweck der parlamentarischen Kontrolle ist es, die Staatsgewalt – und zwar ,alle´ Staatsgewalt – auf den Willen des Volkes bzw. seiner Repräsentanten zurückzuführen. In diesem Sinne ist parlamentarische Kontrolle ein zentrales Bindeglied zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip und nicht etwa Ausdruck eines speziellen Misstrauens gegen die Exekutive oder bestimmte Behörden. Auch wenn dies die Protagonisten der Opposition etwas anders sehen.
Obwohl die Mitglieder der Parlamentarischen Kontroll-Kommission zur Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet sind, birgt parlamentarische Kontrolle jedoch auch grundsätzlich immer die Gefahr, dass Einzelne bewusst geheime Informationen für ihr eigenes Profilstreben oder einfach nur zur Selbstinszenierung streuen.
Die CDU-Fraktion wird es jedoch nicht zulassen, diese Gefahr durch eine gänzliche Offenlegung nachrichtendienstlicher Mittel zu forcieren!
Wir sind dagegen, dass die geheimen Sitzungen dieses Gremiums auf ,vertraulich´ oder sogar nur ,nicht öffentlich´ herabgestuft werden. Wir sind auch ganz klar dagegen, dass Mitglieder der PKK anderen Fraktionskollegen, die nicht einmal Stellvertreter in diesem Gremium sind, Beratungsinhalte mitteilen dürfen. Auch halten wir es bezüglich der Bedeutung dieses Gremiums für unangemessen, dass der Kreis der Geheimnisträger um Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen erweitert wird.
Wir wollen nicht, dass die PKK unter Verwischung des Grundsatzes der Gewaltenteilung in die Steuerung nachrichtendienstlicher Mittel selbst leitend eingreift. Die PKK ist ein Kontrollgremium und kein zentraler Leitungsstab!
Wir haben den Gesetzentwurf der Bündnisgrünen abgelehnt, da er nicht der Stärkung der Parlamentarischen Kontrolle, sondern allein der Aushebelung der notwendigen Geheimhaltung dient.“