Kolze: Gesetz regelt bewährte Befugnisse
Zur zweiten Beratung eines Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze:
„Das vorliegende Gesetz schafft für die bereits bisher möglichen Bestandsdatenauskünfte im Bereich der Gefahrenabwehrarbeit der Polizei und für den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eine den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügende, neue normative Grundlage. Die Bestandsdatenabfrage ist für den Verfassungsschutz und die Polizei kein neues Instrument. Es handelt sich hierbei um bundesweit bewährte Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Und unsere Sicherheitsbehörden brauchen diese Befugnisse.
Das was wir jetzt machen, ist lediglich die Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landesgesetzgeber ins Hausaufgabenheft geschrieben, dass es einer landesrechtlichen Ermächtigung dafür bedarf, dass die Sicherheitsbehörden die Daten von Telekommunikationsunternehmen abfordern dürfen.
Zahlreiche Bundesländer, etwa Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten bereits auf den Weg gebracht. Auch die rot-rote Landesregierung in Brandenburg wird sich diesem notwendigen Instrument nicht versperren.
Ein klassischer Anwendungsfall im Bereich des Gefahrenabwehrrechts wäre die Ermittlung des Aufenthaltsortes einer vermissten oder suizidgefährdeten Person, die nur mit Auskünften über Standortdaten der gefährdeten Person möglich ist. Eine Ermittlung des Aufenthaltsortes ist auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert. Wir wollen genau für diesen Fall die gesetzliche Befugnis der Polizei zur Einholung der notwendigen Auskünfte erhalten.“