Kolze: Einheitlicher Wahltermin stärkt die Wahlbeteiligung
Zur Beratung des Gesetzentwurfes zur Bündelung von Direktwahlen und zur Fortentwicklung des Kommunalwahlrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze:
„Der 25. Mai 2014 ist der kommende Termin für die nächsten Wahlen zu den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten sowie die Europawahl. Dabei ist es ein Ärgernis, dass aufgrund der derzeitigen Rechtslage die im Frühjahr 2014 in sieben Landkreisen durchzuführenden Landratswahlen und die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Dessau-Roßlau nicht ebenfalls am 25. Mai stattfinden dürfen.
Dabei liegen doch die Vorteile eines einheitlichen Wahltermins auf der Hand: ein einheitlicher Termin wird wesentlich mehr Wahlberechtigte zum Urnengang motivieren als zwei separate Wahlgänge im 1. Halbjahr 2014. Als CDU-Fraktion es unsere Pflicht, mit einem einheitlichen Wahltermin für die größtmögliche Bürgerbeteiligung zu sorgen. Wir wollen gemeinsam mit den anderen Landtagsfraktionen den Wahlzeitraum durch eine Änderung der Landkreisordnung und der Gemeindeordnung um zwei Monate verlängern, um so die Voraussetzungen für einen einheitlichen Wahltermin am 25. Mai 2014 zu schaffen.
Auch dem Problem von Scheinkandidaturen, also der gleichzeitigen Kandidatur als Amts- und Mandatsträger, soll gesetzlich begegnet werden. Daher soll das Auftreten von Scheinkandidaturen durch die Veröffentlichung einer Absichtserklärung zurückgedrängt werden, damit von vornherein klar ist, ob beabsichtigt ist, das Amt als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister weiterzuführen oder das Mandat im Gemeinderat oder Kreistag wahrzunehmen.“