Koalition bringt Novelle der Landesbauordnung auf den Weg
Im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr wurde heute die Novelle zur Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die neue Landesbauordnung ist bürger- und wirtschaftsfreundlich, verlässlich und baut Investitionshemmnisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Lande ab. Der Regierungsentwurf wurde weiter verbessert.
Wofür wir uns eingesetzt haben, ist:
a) Die Baugenehmigung gilt auch weiterhin zwei Jahren am Stück. Die Genehmigungsbehörde darf einzelne Bauunterbrechungen nicht zusammenziehen, um die Genehmigung nach zwei Jahren zu entziehen.
b) Das Bauantragsverfahren wird gestrafft. Die Baugenehmigungsbehörde bekommt klare Zeitvorgaben, bis wann eine Baugenehmigung auszustellen ist.
c) Biergärten sind auch künftig keine Sonderbauten. Die Regelanforderungen der Bauordnung reichen auch in Zukunft aus.
d) Dem Schutz der Eigentümer bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird weiterhin größter Stellenwert beigemessen.
e) Kleine Gaststättenerweiterungen um eine Außenbewirtschaftung werden in den Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben aufgenommen, soweit deren Größe 100 m2 nicht überschreitet.
Ebenfalls in die jüngste Novelle der Bauordnung eingeflossen sind die Kernforderungen eines Energiepapiers, dass die CDU-Landtagsfraktion bereits 2011 beschlossen hat. Kleine Windkraftanlagen, die nicht höher als 10 m sind, und Solaranlagen auf Dächern können künftig auch dann verfahrensfrei errichtet werden, wenn sie gewerblichen Zwecken dienen. Damit ist künftig unerheblich, ob es sich bei diesen Anlagen um solche der technischen Gebäudeausrüstung handelt.“