Güssau: Klares Signal für den Bau der Nordverlängerung der A14
Zur heutigen Entscheidung des BVerwG zur Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz erklärt der stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und raumordnungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hardy Peter Güssau:
„Mit großer Freude habe ich heute zur Kenntnis genommen, dass der Umweltschutzverband BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einer Klage gegen den Weiterbau der Nordverlängerung der BAB A14 in Brandenburg kläglich gescheitert ist. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein klares Signal! Die Ampel steht auf GRÜN für die Nordverlängerung.“
Einerseits wird damit immer klarer, dass die Befahrbarkeit der A14 im Jahr 2020 von Mecklenburg-Vorpommern über Brandenburg und Sachsen-Anhalt bis nach Sachsen Lebenswirklichkeit wird. Andererseits kommt jetzt der Umweltschutzverband BUND „ins kurze Gras“ mit seiner Blockade- und Verhinderungshaltung gegenüber dem wichtigsten Verkehrsinfrastrukturprojekt in Sachsen-Anhalt.
„Ich verurteile weiter scharf, dass der BUND in Sachsen-Anhalt durch seinen Geschäftsführer Wendenkampf hat mitteilen lassen, noch bevor (!) Planungen eingereicht wurden, grundsätzlich jeden Abschnitt der A14 in Sachsen-Anhalt zu beklagen. Der BUND versucht es nicht mit der Mitarbeit am „WIE“ eines Lückenschlusses. Nein, der BUND und Wendenkampf wollen Politik machen und bekämpfen seit Jahren mit einer Blockadehaltung das „OB“ des Lückenschlusses.
Das Ziel ist klar: Es wird versucht durch das Verlängern, Vernebeln und Verzerren die Nordverlängerung der A14 zu verteuern und schlussendlich zu verhindern. Das kann und darf aber nicht die Aufgabe eines auch mit öffentlichen (Steuer-)Geldern mitfinanzierten Umweltschutzverbandes sein“, so Güssau.
„Ich unterstütze den Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel und fordere den BUND ebenfalls auf, weitere Klagen gegen die A14-Nordverlängerung zurückzunehmen“, sagte Güssau abschließend.
Hintergrund:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied heute, dass die Planungen für den gut 12,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Karstädt und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern rechtlich nicht zu beanstanden sind. Weder sei die Verkehrsprognose fehlerhaft noch verstoße das Vorhaben gegen den Habitat- und Artenschutz, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier.