Gemeinwohl steht im Vordergrund
Zur Beratung des Entwurfes eines Gesetzes über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Um die gemeindlichen Strukturen im Land leistungsfähig und langfristig zukunftsfähig zu gestalten, wurde durch die Landesregierung ein Leitbild zur Gemeindegebietsreform entwickelt, welches durch den Landtag gesetzlich kodifiziert worden ist.
Die durch das Gesetz gebildete Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster hatte bei ihrer Entstehung nach dem gesetzlich maßgeblichen Stand Ende 2005 einschließlich Mühlanger 10.799 Einwohner. Ohne Mühlanger hätte Zahna-Elster die für eine leitbildgerechte Einheitsgemeinde gesetzlich vorgesehene Zielzahl von mindestens 10.000 Einwohnern nicht nur geringfügig, sondern deutlich unterschritten. Ohne Mühlanger ist Zahna-Elster nicht leitbildgerecht.
Richtig ist, dass die Ortsschilder von Wittenberg und Mühlanger nur zwei Kilometer auseinander liegen. Zugegeben, die räumliche Nähe ist ein Argument. Wir dürfen aber auch bitte nicht vergessen, dass Mühlanger bereits 2005 Teil der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming mit Sitz in der Stadt Zahna war und bis zur Urteilsverkündung der neu gebildeten Stadt Zahna-Elster zugeordnet war. Da sind vor Ort seit Jahren gewachsene Strukturen und Verflechtungen, die man nicht einfach auseinanderreißen kann. Letztendlich geht es hier um das Gemeinwohl des gesamten, von der Neugliederung betroffenen und berührten Raums.“