Für zukunftsfähige, gemeindliche Strukturen im Nordharz
Zum Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderorde und Rieder in die Stadt Quedlinburg äußert sich Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die CDU-Fraktion wird das gesetzlich verankerte Leitbild zur Gemeindegebietsreform nicht verlassen und wir wollen auch nicht erneut in eine inhaltliche Debatte über die Gemeindegebietsreform einsteigen.
Unser Ziel ist es, den vom Landesverfassungsgericht gerügten formellen Mangel im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren zu korrigieren.
Wir wollen zukunftsfähige, gemeindliche Strukturen im Nordharz. In diesem Sinne hat die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt, der die erneute Eingemeindung der Gemeinden Rieder und Bad Suderode sowie der Stadt Gernrode in die Stadt Quedlinburg vorsah.
Die nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Eingemeindung der Gemeinde Rieder in die Stadt Quedlinburg ist nunmehr entbehrlich. Die Gemeinde Rieder hat mit der Einheitsgemeinde Ballenstedt einen Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung in die Stadt Ballenstedt geschlossen. Die Stadt Ballenstedt beantragte beim Verwaltungsgericht Magdeburg, den Landkreis Harz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Gebietsänderungsvertrag zu genehmigen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg entsprach dem Antrag durch Beschluss vom 12. November.
Es versteht sich von selbst, dass wir uns über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht hinwegsetzen werden. Das haben wir im Fall Allrode nicht getan und werden es auch heute nicht tun.
Ziel ist es, lediglich eine Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinde Bad Suderode in die Stadt Quedlinburg vorzunehmen. Hierfür soll in der Dezembersitzung eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs erfolgen.“