Es geht nicht um eine erneute inhaltliche Debatte
Zur Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg erklärt Jens Kolze, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Inneres und Sport der CDU-Landtagfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Auf Grund der drei Urteile des Landesverfassungsgerichts wurde die angeordnete Eingemeindung von Gernrode, Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg für nichtig erklärt, da zwischen dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Eingemeindung und dem Tag der Bürgeranhörung nicht die gesetzlich vorgeschriebene Spanne eingehalten worden ist. Eine inhaltliche Bewertung der Zuordnung nach Quedlinburg hat das Landesverfassungsgericht nicht vorgenommen.
Entgegen den Überlegungen der drei Bürgermeister der betroffenen Gemeinden sind wir der Auffassung, dass es nach diesem Formfehler in der gesetzlichen Zuordnung der Gemeinden nicht darum gehen kann, hier erneut in eine inhaltliche Debatte über die Kommunale Gebietsreform einzusteigen. Unser Ziel ist es, den vom Landesverfassungsgericht gerügten formellen Mangel im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren zu korrigieren.“
„Es verbleibt bei dem im Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz niedergelegten Auftrag, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen“, ergänzt Ulrich Thomas, Redner im Plenum und Abgeordneter des Wahlkreises Quedlinburg. „Wir wollen diese Strukturen, die in den letzten Jahren gut zusammengewachsen sind. In diesem Sinne hat die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt, der die erneute Eingemeindung der drei Kommunen in die Stadt Quedlinburg vorsieht.“