Einsetzung eines Beauftragten im Oberharz notwendig und richtig
Zu den aktuellen Diskussionen über die Einsetzung eines Beauftragten für den Bürgermeister in der Stadt Oberharz äußert sich Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Begründung des Innenministeriums, weshalb die Einsetzung eines Beauftragten zur Übernahme der Aufgaben des Bürgermeisters notwendig wurde, ist nachvollziehbar und verständlich. Der Bürgermeister hat seine Handlungsunfähigkeit öffentlich erklärt und eingestanden, die Geschäfte nicht mehr führen zu können. Es gelang ihm weiterhin nicht, in Gesprächen mit Mitgliedern des Stadtrates erfolgreich für Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu werben. Aus diesem Grund sah sich die Kommunalaufsicht gezwungen zu handeln und setzte nach § 139 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt einen Beauftragten ein, der anstelle des Bürgermeisters handeln sollte.“