Einheitlicher Wahltermin stärkt die Wahlbeteiligung
Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt zur Beratung des Gesetzentwurfes zur Bündelung von Direktwahlen und zur Fortentwicklung des Kommunalwahlrechts:
„Mit dem 25. Mai 2014 steht der Termin für die nächsten Kommunalwahlen bereits fest. Es finden die Europawahl und die Wahlen zu den Kreistagen sowie Stadt- und Gemeinderäten gemeinsam statt. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die in sieben Landkreisen durchzuführenden Landratswahlen und die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Dessau-Roßlau ebenfalls am 25. Mai 2014 stattfinden dürfen, denn die CDU-Landtagsfraktion sieht es als Pflichtaufgabe an, mit einem einheitlichen Wahltermin für größtmögliche Bürgerbeteiligung zu sorgen. Durch eine Änderung der Landkreisordnung und der Gemeindeordnung können nun die Voraussetzungen für den einheitlichen Wahltermin geschaffen werden.
Auch dem Problem von Scheinkandidaturen, also der gleichzeitigen Kandidatur als Amts- und Mandatsträger, soll gesetzlich begegnet werden. Daher soll das Auftreten von Scheinkandidaturen durch die Veröffentlichung einer Absichtserklärung zurückgedrängt werden, damit von vornherein klar ist, ob beabsichtigt ist, das Amt als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister weiterzuführen oder das Mandat im Gemeinderat oder Kreistag wahrzunehmen. Auch wenn es aus der Ursprungsfassung im Gesetzestext herausgestrichen worden ist: Diese Absichtserklärung ist rechtlich nicht bindend, denn aus verfassungsrechtlichen Gründen kann einer Scheinkandidatur nicht durch einen Ausschluss von der Wahlzulassung begegnet werden.“