Kolze: Ein Blick ins Gesetz schützt vor Gerücht und Geschwätz
Zum absurden Vorwurf des Abgeordneten Striegel, der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt habe illegal Akten geschreddert, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Herr Striegel soll sich bitte die gesetzlichen Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes zu Gemüte führen.
Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Vernichtung bestimmter Akten aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und grundgesetzlich verbrieften Rechten von Personen. Ein Blick ins Gesetz schützt vor Gerücht und Geschwätz.
Es ist unerträglich, wie Herr Striegel ständig Landesbedienstete kriminalisiert. Dies ist kein würdiges Verhalten für einen Parlamentarier. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden mussten in den letzten Monaten viele harte, markige, gar beleidigende Worte von ihm erdulden. Es geht dabei weniger um Aufklärung, als vielmehr um Skandalisierung mit dem Ziel, die Gunst der Stunde zu nutzen, um den Verfassungsschutz endlich abschaffen zu können. Dazu ist Herrn Striegel jedes Mittel recht.
Wir werden das nicht zulassen. Der Verfassungsschutz ist ein unverzichtbarer Teil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Verfassungsfeinde – jene, welche unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wollen – müssen frühzeitig erkannt und beobachtet werden.“