Das neue SOG ist ein Gewinn für unsere Bürgerinnen und Bürger
Zum Normenkontrollantrag zum Polizeigesetz (SOG) der Oppositionsfraktionen erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Novelle des SOG hatte zwei große Zielrichtungen: Rechtssicherheit auf der einen Seite sowie die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit für die Polizei und die Sicherheitsbehörden, zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten auf der anderen Seite.
Fakt ist, dass die Novelle des SOG verbesserte Polizeibefugnisse geschaffen hat, die sich in anderen Bundesländern bewährt haben. Auch in Ländern, in denen Linke und Grüne Regierungsverantwortung tragen oder getragen haben.
Die Opposition hat sich im Gesetzgebungsverfahren und auch danach nicht geäußert, warum sie in ihrer Regierungsverantwortung in Brandenburg und Baden-Württemberg für diese verbesserten Polizeibefugnisse einsteht, jene aber in Sachsen-Anhalt verteufelt. Verfassungsrechtliche Bedenken können es nicht sein, diese werden im Übrigen durch den juristischen Beratungsdienst im Landtag nicht geteilt.
Die CDU-Landtagsfraktion wird das Urteil gelassen abwarten und akzeptieren, das politische Ziel der besseren Polizeibefugnisse aber weiter verfolgen!“