Borgwardt: Wir verschließen uns nicht der Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes
„Der Jugendarrestvollzug ist eine politische Baustelle, an der wir seit einem Jahr intensiv arbeiten und auch erste Erfolge vorweisen können. Wir werden natürlich den vorliegenden Gesetzentwurf mit der dafür gebotenen Gründlichkeit beraten“, so Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt zur heutigen Beratung über die Einführung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes Sachsen-Anhalt:
„Der Vollzug des Jugendarrestes ist bisher nur unzureichend gesetzlich bestimmt. Die CDU-Fraktion wird sich der Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes nicht verschließen, zumal durch die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes die Bedeutung des Jugendarrestes zukünftig ansteigen wird.
Die ursprüngliche repressive Intention der Ausgestaltung des Arrestvollzuges kann nicht dazu führen, den Jugendarrest abzuschaffen. Eine Neuorientierung ist notwendig, in der die Inhalte der Jugendarrestvollzugsordnung neu definiert werden müssen.
Trotz faktischen Freiheitsentzuges müssen pädagogische und soziale Bausteine den Charakter des Jugendvollzugs prägen, denn die Jugendarrestanten sind keine Schwerkriminellen. Das Ziel eines Arrestes muss daher sein, die Jugendlichen durch erzieherische Kurse, Beratung, Sport und gemeinsame Freizeitgestaltung sozial zu fördern. Zur Stärkung der Konfliktfähigkeit und der sozialen Kompetenz ist eine Atmosphäre der Freiwilligkeit und Motivation notwendig, die wir in der Jugendarrestanstalt Halle jedoch nicht vorfinden.
Die Notwendigkeit der Einführung eines Landesjugendarrestvollzugsgesetzes wird auch in anderen Bundesländern diskutiert. Bereits 2011 plante der damals schwarz-grüne Hamburger Senat die Vorlage eines Gesetzentwurfs und beteiligte sich an einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe hierzu. Dieser Entwurf ist von der Zielrichtung her ein gelungenes Regelwerk, insbesondere im Hinblick auf eine darin vorgesehene Sozialkompetenz und das Opfer-Empathie-Training. Wir wären gut beraten, uns diesen ausgewogenen Gesetzentwurf bei den Ausschussberatungen näher anzuschauen.“