Beteiligung von Jugendlichen kann man nicht staatlich verordnen
Zum Tagesordnungspunkt neun der heutigen Sitzung des Landtages, der sich mit der Thematik „Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen“ sowie „Kinder und Jugendliche als Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen“ beschäftigt, äußert sich Dietmar Krause, Sprecher im Landtag und Mitglied in den Ausschüssen Inneres und Sport sowie Arbeit und Soziales der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Junge Menschen bringen bereits heute die Bereitschaft mit, ihr Umfeld mit Engagement und viel individuellem Einsatz zu gestalten. Ein Indiz dafür sind die hohen Teilnehmerzahlen am Freiwilligen Sozialen Jahr im sozialen Bereich, in der Kultur, im Sport, in der Politik, in der Denkmalpflege oder im ökologischen Bereich, aber auch beim Bundesfreiwilligendienst. Denken wir auch an die unzähligen Fluthelferinnen und Fluthelfer. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft, wenn sie die Gelegenheit dazu erhalten.
Den Kommunen kommt hierbei eine wichtige Bedeutung zu, denn konkrete Partizipation wird häufig vor Ort gestaltet und ist oft auch von den örtlich handelnden Personen abhängig. Kommunen, die Kinder und Jugendliche früh beteiligen, profitieren doppelt: Sie verbessern ihre Angebote für junge Menschen und deren Familien, weil sie sie als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbinden. Gleichzeitig stärken sie die Demokratieorientierung der jungen Generation.“
Es müsse aber auch darauf geachtet werden, dass man die Beteiligung von Jugendlichen nicht staatlich verordnen könne, ergänzen Jens Kolze, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Inneres und Sport, und Peter Rotter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales. Und es sollte auch nicht behauptet werden, Kinder und Jugendliche hätten nicht die Möglichkeit der Mitwirkung am kommunalen Geschehen. Die Stärkung der Beteiligungsrechte zur Mitwirkung am kommunalpolitischen Geschehen werde durch den Entwurf des Kommunalverfassungsgesetzes der Landesregierung besser, da allumfassender, umgesetzt. Die Vorschläge der Bündnisgrünen hingegen würden einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen. Sie wollen, ohne Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten, verbindliche Strukturen einführen. Obwohl völlig offen sei, wie diese den Belangen von Kindern und Jugendlichen dienlich sein sollen.