Barthel: Der kommunale Finanzausgleich bleibt lebendig
Zur heutigen Debatte zum Finanzausgleichsgesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel:
„Das Finanzausgleichsgesetz unterliegt stetigen Veränderungen und muss an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden. So sind zum einen die demografische Entwicklung, die sich auf den kommunalen Finanzbedarf auswirkt, und zum anderen weiterer Anpassungsbedarf aus der Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen, wie z.B. dem Ergebnis der Maisteuerschätzung, zu berücksichtigen.
Dies sieht die CDU-Fraktion als eine der Stärken dieses Gesetzes an, denn es bildet den Finanzbedarf der kommunalen Familie wesentlich stärker an der aktuellen Situation ab. Nachdem es die CDU-Fraktion von Beginn an für falsch gehalten hat, den Bevölkerungsverlust mit linearen Kürzungen zu verbinden, konnte gemeinsam mit dem Finanzminister und unserem Koalitionspartner ein guter Kompromiss für das FAG 2013 gefunden werden. Nun liegt uns zur Frage der Anpassungskosten ein Gutachten vor, bei dem es erstmalig gelungen ist, nicht nur Kostenremanenzen, sondern auch die grundsätzliche Altersabhängigkeit zahlreicher kommunaler Aufgaben zu betrachten und rechnerisch zu bewerten.
Im Ergebnis des Gutachtens steigt nun die Finanzausgleichsmasse um rund 11,4 Millionen Euro, davon entfallen 9,6 Millionen Euro auf die Landkreise und 1,8 Millionen Euro auf die kreisfreien Städte. Zusammen mit den bereits pauschal veranschlagten 23,1 Millionen Euro macht das stolze 34,5 Millionen Euro demografiebedingten Mehrbedarf, der nun im Zuge der Änderungen klagefesten Eingang in das Gesetz finden wird.“