Kolze: Aufrechte Demokraten sollten der Polizei für ihre Einsatzbereitschaft danken und sie nicht immerzu kritisieren
Heute hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport im Landtag von Sachsen-Anhalt mit den Ereignissen um den Großeinsatz der Polizei in Magdeburg am 12. Januar 2013 befasst. Hierzu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Bündnisgrüne und Linke haben durch ihren Antrag und ihre Äußerungen im Innenausschuss unsere im Einsatz befindliche Polizei wiederholt kriminalisiert. Es wird der ungeheuerliche Vorwurf geäußert, dass das polizeiliche Einsatzkonzept die Durchführung des Neonaziaufmarschs erst ermöglicht habe. Weitergehend beruft man sich sogar auf fragwürdige Berichte vom Hörensagen über ausufernde Gewalt von Polizeibeamtinnen und –beamten gegenüber friedlichen Besuchern der Meile der Demokratie, gegen friedlich Demonstrierende sowie gegen Unbeteiligte.
Es ist offensichtlich, dass die innenpolitischen Akteure von Linken und Bündnisgrünen keine parlamentarische Opposition betreiben, sondern vielmehr auf Begriffe der Fundamentalopposition zurückgreifen. Hier wird das Bild eines repressiv handelnden Polizeistaates gezeichnet. Damit werden diejenigen diskreditiert und in die Nähe der Kriminalität gerückt, die für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ihren Kopf hinhalten.
Die Wahrheit der Ereignisse am 12. Januar dieses Jahres ist: Durch die Meile der Demokratie, durch friedliche Gegendemonstrationen im gesamten Stadtgebiet, aber auch durch das Großaufgebot der Polizei und die Änderungen der Demonstrationsroute weitab vom Zentrum, konnte erfolgreich verhindert werden, dass Rechtsextreme das Gedenken an die Zerstörung Magdeburgs kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland für ihre menschenverachtende Gesinnung missbrauchen konnten.
In Magdeburg wurde hierdurch ein klares Signal gegen Rechtsextremismus und Rassismus und für Weltoffenheit und Toleranz gesetzt.
Unsere Polizistinnen und Polizisten hatten einen schweren Einsatz zu bewältigen. Durch ihr vorausschauendes Agieren konnte verhindert werden, dass die aufmarschierenden Neonazis mit den Gegendemonstranten zusammentreffen konnten. Gewaltbereite hatten dadurch nicht die Möglichkeit der direkten Konfrontation.
Was wollen die Kritiker mit Aktionen gegen Rechtsextremisten in Sicht- und Hörweite erreichen? Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass sich aus der Blockade eines Demonstrationszuges eine für alle Beteiligten gefährliche Situation entwickeln kann. Unsere rechtsstaatlich agierende Polizei hat an diesem Tag verhindert, dass es in Magdeburg zu Straßenschlachten kam. Die Akteure der Opposition tun gut daran, erfolgreiche Polizeistrategien zur Gewaltverhinderung und die Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns nicht ständig in Frage zu stellen.
Sie sollten vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass ein Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfern nötig ist, da es auch Menschen gibt, die nicht friedlich und ohne Waffen, so wie es das Grundgesetz vorsieht, demonstrieren. Steinewerfer, Straßenblockaden, Krawalle von Vermummten, beschädigte Polizeiwagen und verletzte Polizeibeamte: Das alles gehört für einige heutzutage bei einem sogenannten friedlichen Protest zur Normalität. Extremistische Gewalttäter, insbesondere aus der autonomen Szene, suchen am Rande des friedlichen Protestes gegen Rechtsextremismus und Fremdenhass regelrecht Ausschreitungen.
Früher standen unsere Beamtinnen und Beamten meist zwischen den Fronten. Inzwischen sehen Autonome aber auch Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele an. Die Hemmschwelle für Gewaltdelikte ist dabei erheblich gesunken.
Im Ergebnis der heutigen Innenausschussbefassung steht für die CDU-Fraktion fest:
– Wir werden immer die klare Ächtung politisch motivierter Gewalt zum Thema machen. Die Gesellschaft muss sich klar und deutlich von denjenigen abgrenzen, die nicht friedlich und ohne Waffen, so wie es das Grundgesetz vorsieht, demonstrieren. Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung.
– Wir lehnen eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten in geschlossenen Einsätzen ab. Viele Beamtinnen und Beamte haben begründete Ängste, auch im Privatleben zur Zielscheibe von Gewalt zu werden. Wir sind es ihnen schuldig, sie für ihre ständige Einsatzbereitschaft vor Ausforschung, Repressalien und der Veröffentlichung ihrer Namen und Privatanschriften durch die politisch extreme Szene zu schützen. Darüber hinaus tragen Polizisten im täglichen Einsatz bereits Namensschilder.
– Wir fordern die Einführung eines eigenen Strafrechtsparagrafen für Angriffe auf Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr sowie der Rettungsdienste.
– Wir brauchen auf Demonstrationen keine parlamentarischen Sittenwächter, die die Einsatzkräfte kontrollieren.
– Der direkte Zuruf der Parole „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards – Alle Polizisten sind Bastarde) ist eine strafbare Beleidigung und der Strafverfolgung zuzuführen. Die Formalbeleidigung ist weder durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 Strafgesetzbuch noch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gerechtfertigt.“