Kolze: Wer die Novelle des Polizeigesetzes verhindern will, schwächt bewusst oder unbewusst die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zur Anhörung im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Aus Sicht der CDU-Fraktion hat die große Anhörung im Plenarsaal hat uns folgende zentrale Erkenntnisse gebracht:
– Keine Skandalisierung der beabsichtigten Verbesserung des Schutzes von Personen, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und auch das Grün-Rot-regierte Baden-Württemberg haben vergleichbare Regelungen in ihren Gefahrenabwehrgesetzen. Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt wird die Anwendung dieser Befugnis durch eine unabhängige und neutrale Instanz sichergestellt. Experten haben bestätigt, dass die Entscheidung über die Einleitung oder Fortführung einer medizinischen Behandlung der Betroffenen die Kenntnis bestehender Infektionen des Verursachers ein wichtiges Kriterium ist.
Es gibt nun Äußerungen aus den Reihen der SPD, dass der Test keinen Sinn mache, da dem Betroffenen in jedem Fall ein Gegenmittel gegeben werde. Diesen Kritikern ist zu entgegnen, dass doch die Kenntnis über eine bestehende oder nicht bestehende Infektion beim Verursacher zumindest für die weitere Behandlung des Betroffenen erhebliche Vorteile bringt und auch unnötige Gesundheitsbelastungen und –risiken durch medizinische Behandlungen vermeiden kann. Auch diejenigen, die im Einsatz möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten ausgesetzt waren, haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit!
– Die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei lehnen eine allgemeine und individuelle gesetzliche Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten durch Namens- oder Nummernschild ab. Wir werden uns nicht über die Interessen unserer Polizeibeamten hinwegsetzen. Wir sind es unseren Beamten schuldig, sie für ihre ständige Einsatzbereitschaft vor Ausforschung, Repressalien und der Veröffentlichung ihrer Namen und Privatanschriften durch die politisch extreme Szene zu schützen. Wir setzen nicht auf gesetzlichen Zwang zum Tragen eines Namensschildes.
– Aus Sicht der kommunalen Ebene ist ein wichtiger Punkt der Novelle die vorgesehene Ermächtigung, um mit einer Gefahrenabwehrverordnung präventiv gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorzugehen und auf diese Weise die damit häufig verbundene Folgekriminalität zu senken. Es ist unser Ziel, dass Kommunen im Kampf gegen alkoholbedingte Straftaten und Ordnungsstörungen an Brennpunkten vor allem in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden wirksam entgegentreten zu können. Ob nun Randalierer, Vandalismus, Sachbeschädigungen an öffentlichen Verkehrsmitteln und an Kraftfahrzeugen, Lärmbelästigungen, Gewaltexzesse oder Verunreinigungen: Schuld und Begleiter ist oft der Alkohol. Wir halten diese Handlungsmöglichkeit der Kommunen für ein wichtiges Signal in der Gesellschaft, dass die Bierflasche eben kein Lifestyle ist.
– Ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände halten wir eine Erweiterung der Befugnis zum Betreten von Wohnungen zur Nachtzeit, wenn von einer Wohnung die Nachbarschaft erheblich belästigende Geräuschemissionen ausgehen, für wünschenswert. In Sachsen-Anhalt wurden im letzten Jahr allein 2000 Fälle ruhestörenden Lärms erfasst, 90 Prozent davon zur Nachtzeit. Der Erlass des Ministeriums als Vollzugshinweis „Strom abschalten“ ist zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern nicht immer einfach in der Umsetzung. Hier sehen wir Beratungs- und Ergänzungsbedarf.
Es ist erklärtes Ziel der CDU, dass sich die Menschen in Sachsen-Anhalt ohne Angst vor Straftaten und Gewalt sicher und zu Hause fühlen sollen. Das Sicherheitsgefühl der Menschen ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und ein entscheidender Standortfaktor für die Wirtschaft und für zukünftige Investitionen in Sachsen-Anhalt.
Wir betrachten die Novelle als eine sinnvolle Weiterentwicklung eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands, die sowohl Rechtssicherheit als auch Handlungsfähigkeit zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten gewährleistet. Die Novelle ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Sachsen-Anhalts in konsequenter Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen.
Wer die Novelle verhindern will, schwächt bewusst oder unbewusst die öffentliche Sicherheit und Ordnung.“