Therapie statt Strafe
Zum Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes äußert sich Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Ziel der Sicherungsverwahrung ist, die Allgemeinheit vor gefährlichen und rückfallgefährdeten Straftätern zu schützen. Für die CDU-Fraktion hat der Schutz der Bevölkerung absolute Priorität und muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln durchgesetzt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 war ein Paukenschlag. Wir müssen akzeptieren, dass in der Vergangenheit erhebliche Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht wurden. Soll die Sicherungsverwahrung auch noch nach 2013 Bestand haben, so muss sie sowohl verfassungs- und menschenrechtskonform als auch gerichtsfest ausgestaltet werden. Bund und Länder sind nunmehr in der Pflicht, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot Rechnung trägt. Auf Bundesebene greift zukünftig das Gesetz zum Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung. Für eine zukunftssichere Reform ist auf Landesebene das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt ein wichtiger Baustein.
Wir sind hier in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuorganisation der Sicherungsverwahrung pünktlich und verfassungskonform umzusetzen.
Der Gesetzentwurf basiert auf dem Musterentwurf der auf Vorschlag der Justizministerkonferenz eingesetzten Länderarbeitsgruppe. Durch diesen Gesetzentwurf wird zukünftig der Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt gesetzlich auf Therapie und Resozialisierung ausgestaltet und das Leben in der Sicherungsverwahrung deutlich von dem in der Strafhaft unterschieden, mithin das Abstandsgebot umgesetzt.
Die Kernpunkte sind:
– mehr Möglichkeit zum Besuch,
– sinnvolle Beschäftigungsangebote,
– Arbeits- und Bildungsangebote,
– die Möglichkeit der Selbstverpflegung und
– die Zellentür bleibt nachts offen.
Durch eine gesetzliche Festlegung für die Unterbringung tun wir gut daran, diese Standards nicht durch Urteilssammlungen zu definieren. Der wichtigste Punkt ist jedoch der therapeutische Ansatz. Therapie statt Strafe! Die Behandlung soll in den Händen eines multidisziplinären Behandlungsteams liegen, zu welchem auch externe Experten zählen.“