Schröder: Überarbeitung im Detail nach Anhörung möglich
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat die Absicht des Gesetzentwurfs zum Schutz öffentlicher Sicherheit und Ordnung (SOG) der Landesregierung, Befugnisse von Polizei und Kommunen für mehr Sicherheit in Sachsen-Anhalt zu verbessern, verteidigt. Dass das Parlament im Beratungsverfahren Änderungen an Regierungsentwürfen vornehme, sei nichts Ungewöhnliches. An den Grundabsichten würde aber nicht gerüttelt, stellte Schröder klar.
„Es wäre völlig falsch, die Absicht verbesserter Polizeibefugnisse nur deshalb aufzugeben, weil in der öffentlichen Debatte falsche Vorwürfe in Bezug auf den Gesetzentwurf gemacht worden sind. Die genaue Fallregelung für die Abschaltung von Handynetzen und die Auswertung der Anhörung im Landtag zu den sogenannten Zwangstests auf ansteckende Krankheiten werden zu Veränderungen im Detail und zu Konkretisierungen führen. Das Grundanliegen verbesserter Polizeibefugnisse und eines besseren Opferschutzes wird aber nicht aufgegeben. Im Koalitionsvertrag vereinbarte Positionen dazu werden umgesetzt!“, so Schröder.
Die Koalitionsfraktionen würden Anfang 2013 zu den einzelnen Formulierungen Lösungen finden.