Rotter/Grimm-Benne: Neues KiföG ist ein gelungenes, durchdachtes und gutes Gesetz mit substantiellen Verbesserungen für Kinder, Eltern und Erzieherinnen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die endgültige Beschlussempfehlung zur Änderung des Kinderfördergesetzes verabschiedet. Damit steht einem Beschluss in der kommenden Landtagssitzung nichts mehr im Wege.
Dazu erklärten Peter Rotter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU-Landtagsfraktion, und Petra Grimm-Benne, sozialpolitische Sprecherin und parl. Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion: „Das neue Kinderfördergesetz ist ein gelungenes, durchdachtes und gutes Gesetz. Sachsen-Anhalt wird damit eine sehr gute Kinderbetreuung bekommen. Das neue Kinderfördergesetz ist ein substantieller Fortschritt, den seriöserweise auch die Fraktion der Linken anerkennen müsste.
Das neue Kinderfördergesetz hat sechs klare Inhalte:
Erstens: Ab dem 1. August 2013 wird ein Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden für alle Kinder eingeführt.
Zweitens: Mehrkind-Familien werden entlastet.
Drittens: Die Bedingungen für die Kinder und die Erzieherinnen werden spürbar verbessert.
(Verbesserung des Personalschlüssels auf 1:12,5, statt derzeit 1:14,625, bei den 3-6jährigen beginnend ab August 2013; und auf 1:5,55, statt derzeit 1:6,666, bei den 0-3jährigen ab August 2015).
Viertens: Die Bildungsqualität wird verbessert. Das Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ ist in Zukunft die verbindliche Grundlage für die frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten
Fünftens: Das Land gibt 53 Mio. Euro mehr als bisher für die Verbesserung der Kinderbetreuung aus.
Sechstens: Durch die Änderung der Finanzierung gibt es mehr Transparenz bei den Kosten der Kinderbetreuung. Das ist wichtig, weil in Sachsen-Anhalt jedes Jahr ca. 500 Mio. Euro für die Kinderbetreuung ausgegeben werden. Wir wissen aber nicht immer, wohin das Geld fließt. Das ist weder gut für die Kinder, noch für die Eltern, noch für die Kommunen und auch nicht für die öffentlichen Kassen. Die Regelung, die wir jetzt anstreben, gab es in Sachsen-Anhalt bis 2003 schon einmal. Da hat sie sehr gut funktioniert und das wird sie auch in Zukunft. Dabei bleiben die Gemeinden natürlich weiter mit verantwortlich für die Kitas. Sie bleiben weiter mit im Boot. Am Ende wird sich das in der Praxis mit Sicherheit vernünftig einspielen.
Unser Fazit lautet: Die Novellierung des Kinderförderungsgesetz ist gelungen. Das lassen wir uns von niemandem schlechtreden. Auch wenn es durch die lange und intensive Diskussion mittlerweile fast selbstverständlich zu sein scheint, ist eines festzuhalten: Das neue Gesetz schafft wesentliche Verbesserungen für Kinder, Eltern und Erzieherinnen.“