Kolze: Landesfeuerwehrverband soll handlungsfähig bleiben
Zum Erlass einer Forderung gegen den Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e.V. erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Ein handlungsfähiger Landesfeuerwehrverband ist als Interessenvertretung der Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalts für alle Angelegenheiten des Feuerwehrwesens unverzichtbar. Für die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Brandschutzes im Land stehen wir vor großen Herausforderungen. Wir brauchen Konzepte und Lösungen, damit uns zum Beispiel auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Dafür bedarf es auch einer starken und handlungsfähigen Interessensvertretung der Kameradinnen und Kameraden.
Die CDU-Fraktion ist erleichtert, dass das Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag des Landesfeuerwehrverbandes auf Erlass der Forderung nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Voraussetzungen für einen Erlass vorliegen. Ein Erlassbescheid ist noch nicht ergangen, da der Landesfeuerwehrverband bis dato nicht die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat. Der Verband benötigt dringend Kapitalzufuhr, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Dies könnte durch eine Sonderumlage der Mitglieder realisiert werden.
Ein Schuldenerlass für den Landesfeuerwehrverband wäre sicherlich ein Lichtblick. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Ursache für die schwierige wirtschaftliche Situation des Verbandes nicht die Rückforderung der Fördergelder, sondern die bisherigen Führung des Landesfeuerwehrverbandes war. Funktionäre, die die finanzielle Miesere im Landesfeuerwehrverband herbeigeführt haben, sollten zukünftig keine Verantwortung mehr tragen.
Aber selbst wenn eine Insolvenz durch einen Erlass vorerst abgewendet wird, so steht der Verband vor einer Zukunft großer Herausforderungen. Die Spannungen und Verwerfungen in den eigenen Reihen, insbesondere im Vorstand, müssen beigelegt werden. Auch die Strukturen im Landesfeuerwehrverband müssen neu organisiert werden, um zukünftig handlungsfähig zu sein. Die Einstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers ist dem Verband mit Blick auf die Vergangenheit nur anzuraten. Im Frühjahr findet die nächste Verbandstagung statt. Bis dahin hat der Verband viele Hausaufgaben zu lösen.“