Kolze: Keine Skandalisierung!
Zur aktuellen Berichterstattung über die im Regierungsentwurf zur Änderung des SOG LSA vorgesehenen körperlichen Untersuchungen (Blutentnahme) erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Beabsichtigt ist durch diese Neuregelung nach der Gesetzesbegründung der Landesregierung eine Verbesserung des Schutzes von Personen, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn beispielsweise die eigenen offenen Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen. Auch Opfer von Gewalttaten und Sexualstraftaten können einem direkten Kontakt mit möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten ausgesetzt sein. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Übertragung von Krankheitserregern wie beispielsweise Hepatitis B- oder Hepatitis C-Viren und HIV. Für die Entscheidung über die Einleitung oder Fortführung einer medizinischen Behandlung der Betroffenen ist die Kenntnis bestehender Infektionen des Verursachers ein wichtiges Kriterium.
Andere Bundesländer haben es uns vorgemacht: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und auch das Grün-Rot-regierte Baden-Württemberg haben vergleichbare Regelungen in ihren Gefahrenabwehrgesetzen. Wenn nunmehr die Protagonisten der Opposition davon sprechen, dass durch eine solche Regelung gleichgeschlechtlich Lebende, Prostituierte und Ausländer diskriminiert werden, dann wird hier bewusst skandalisiert.
Die Regelung ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU und SPD und wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt und gewünscht. Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt wird die Anwendung dieser Befugnis durch eine unabhängige und neutrale Instanz sichergestellt.
Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass unter anderem auch ein Vergewaltigungsopfer, das möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten des Täters ausgesetzt war, eine Einwilligung des Täters für seine körperliche Untersuchung einholen muss.
Medizinische Maßnahmen unmittelbar nach der Übertragung der Krankheitserreger können die Gefahr einer Infektion signifikant verringern beziehungsweise die Heilungschancen verbessern.
Unserer Auffassung nach gebietet die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes vordergründig einen Schutz des Opfers von Straftaten. Dass die Bündnisgrünen hierzu eine andere Auffassung vertreten, verdeutlichen die wenig durchdachten Äußerungen des Abgeordneten Striegel.
Der Opferschutz erfasst jedoch auch präventive Maßnahmen. Der Schutz und die Not der Opfer sowie die ihnen zu Teil werdende Hilfe haben Vorrang vor dem Schutz der Täter. Auch sind wir es den Polizisten und Sanitätern gegenüber schuldig, sie für ihre tägliche Einsatzbereitschaft besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Zu dieser Einsicht sollte die Opposition bereits aus dem Gebot der Mitmenschlichkeit kommen.“