Jens Kolze: Landesrechnungshof wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in die parlamentarische Arbeit einbezogen – Linke soll Kanonendonner unterlassen
In Erwiderung auf eine Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Äußerungen von Frau Quade stellen eine bösartige Unterstellung dar. Dies ist in der Pressearbeit von Frau Quade nicht neu. Beispielhaft ist hierfür auch die Überschrift der Pressemitteilung von Frau Quade vom 13. November 2012 (NSU-Mordserie – Herr Stahlknecht trägt Verantwortung als Landesminister).
Der Landesrechnungshof kann als selbstständige, unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde aufgrund von Prüfungserfahrungen den Landtag auch in den Sitzungen seiner Ausschüsse beraten. Zu keinem Zeitpunkt hat eine Fraktion versucht, dies zu unterbinden. Es ist aber auch eine bewährte, parlamentarische Arbeitsweise, wenn das selbst auferlegte Regelwerk – nämlich die Geschäftsordnung unseres Landtages – eingehalten wird. Hieran muss die Fraktion DIE LINKE im Rahmen der parlamentarischen Arbeit jedoch oft erinnert werden.“