Dietmar Krause: Das Sportfördergesetz auf einem guten Weg
Zur heutigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport über das Sportfördergesetz für das Land Sachsen-Anhalt erklärt Dietmar Krause, sportpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Kernziele des Sportfördergesetzes sind die Förderung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den Breiten-, den Leistungs-, den Gesundheits- und den Behindertensport sowie die Förderung des Sportstättenbaus.
Ein aus Sicht der CDU-Fraktion ebenfalls wesentlicher Punkt ist das ganz neue Verfahren zur Ausreichung von Landesmitteln zur Unterstützung der Sportorganisationen. Dies bedeutet im Kern eine Entlastung des Ehrenamts und, durch die pauschalen Zuschüsse für die Sportorganisationen nach klaren Kriterien, eine sinnvolle Abkehr vom bisherigen, sehr aufwändigen Zuwendungssystem. Das finden wir gut und richtig.
Eines möchten wir ganz unmissverständlich sagen: Die vom Landessportbund (LSB) geforderte Ausreichung der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände durch den Landessportbund nach eigenen Kriterien lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Auch der Innenminister hat dies zu keiner Zeit auf einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt, sondern, lediglich im Konjunktiv formuliert, in Aussicht gestellt. Diesbezüglich steht die CDU-Fraktion selbstverständlich voll und ganz hinter Minister Stahlknecht. Der LSB befindet sich derzeit auf einem guten Weg der Konsolidierung. Wir sind gut beraten, dem LSB die Last zu nehmen, Empfänger der Zuwendungen und Verwalter der Sportfördermittel zu sein.
Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Sport hat eine hohe Integrationskraft und ist von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, die Sozialbeziehungen und die Freizeitgestaltung unserer Gesellschaft. Der organisierte Sport ist der quantitativ bedeutsamste Träger bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft. Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für eine gebührenfreie Nutzung durch gemeinnützige Sportvereine gehört traditionell zu einem Kernstück kommunaler Sportförderung. Durch das Sportfördergesetz wird nunmehr endlich die alte Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum aus dem Jahr 1990 ersetzt.“