Siegfried Borgwardt: Opfer dürfen sich nicht verhöhnt fühlen
Baden-Württemberg muss vier ehemaligen Sicherungsverwahrten für eine zu lange Gefängnisunterbringung Schmerzensgeld zahlen. Es handelt sich um eine Entschädigungssumme von 240.000 Euro. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Eine Richterschelte ist unangebracht. Die Entscheidung kann der Normalbürger jedoch nicht verstehen. Einige der vier Männer stehen heute noch unter Beobachtung der Polizei, weil sie als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft werden. Dennoch saßen die Kläger länger in Sicherungsverwahrung als sie gesetzlich gedurft hätten. Dafür steht ihnen ein Entschädigungsanspruch zu. Wir müssen akzeptieren, dass in den Jahren 1998 bis 2004 nach dem Motto ‚Sexualstraftäter wegsperren – und zwar für immer‛ erhebliche Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht wurden. Für diese müssen wir nunmehr Verantwortung übernehmen. Schätzungen zufolge könnte es bundesweit zwischen 80 und 100 vergleichbare Fälle geben. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass in der Justiz die Aussage ‚Opferschutz vor Täterschutz‛ mittlerweile fest verankert ist. Verschiedene Gesetze haben in den vergangenen Jahren vor allem die Rechte der Opfer im Strafprozess verbessert.
Doch angesichts der Tatsache, dass in Deutschland nur wenige schwer betroffene Gewaltopfer eine spürbare Entschädigung erhalten, fordern wir die Täter dazu auf, die ihnen zustehende Entschädigung den Opfern als verspätete Wiedergutmachung zu zahlen. Die Opfer von Gewalttätern dürfen sich nicht verhöhnt fühlen!
Für die CDU-Fraktion hat der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Schwerverbrechern Priorität und muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln durchgesetzt werden. Hierzu bedarf es auch einer rechtssicheren Reformierung der Sicherungsverwahrung.“