Barthel/Erben: Neues Finanzausgleichgesetz sichert Leistungsfähigkeit der Kommunen – Gutes Gesetz für Kommunen und Land
Der Finanzausschuss für hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die endgültige Beschlussempfehlung zur Novellierung des Finanzausgleichgesetzes verabschiedet. Damit steht einem Beschluss in der kommenden Landtagssitzung nichts mehr im Wege. „Darin besteht in der Koalition absolute Einigkeit“, Kay Barthel, finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. „Mit dem neuen FAG können beide Seiten – Kommunen und Land – sehr zufrieden sein. Sachsen-Anhalt sichert damit die Leistungsfähigkeit der kommunalen Familie.“
Das an dem Finanzbedarf der Gemeinden ausgerichtete FAG wird den Kommunen für 2013 ein Volumen von 1.602 Mio. Euro und für 2014 1.571 Mio. Euro (2012/ 1.559 Mio. Euro) zur Verfügung stellen. Dabei erhalten die kreisangehörigen Gemeinden im kommenden Jahr 50 Millionen Euro, kreisfreie Städte 24 Millionen Euro mehr als 2012. „Das ist zudem erheblich mehr, als die Kommunen bei der Fortschreibung des geltenden FAG bekommen hätten“, so Barthel und Erben. „Das ist ein Erfolg und eine in Zahlen gegossene Anerkennung der Leistung der Kommunen.“
Zudem reagierte die Koalition mit einigen Änderungen am bisherigen Entwurf auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts Dessau vom 09. Oktober 2012, in dem das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben hatte die sogenannten Remanenzkosten (Kosten die durch den Bevölkerungsrückgang entstehen) im Finanzausgleich ab dem 01. Januar 2014 zu berücksichtigen. „Wir haben uns entschlossen, die Remanenzkosten sofort aufzunehmen“, so Barthel und Erben. Dazu wird eine Remanenzkostenpauschale von 30% im Gesetz aufgenommen. Eine wissenschaftliche Ermittlung erfolgt Anfang 2013. Für 2013 werden zunächst 15,7 Mio. Euro und für 2014 23,1 Mio. Euro für die Kosten des Bevölkerungsrückgangs in den Kommunen zur Verfügung gestellt. „Sachsen-Anhalt berücksichtigt damit als erstes Bundesland die Auswirkungen der Demografie in seinem Finanzausgleichsgesetz“, erklärten die beiden Koalitionäre. „Die Änderungen erfolgen über die Binnenverteilung und innerhalb des Systems.“
Zudem enthält das FAG folgende Punkte:
1. Das FAG wird der besonderen Situation flächengroßer Landkreise mit großem Kreisstraßennetz Rechnung tragen. Dazu ist eine Aufstockung der besonderen Ergänzungszuweisungen vorgesehen. Dies kompensiert weitgehend den Wegfall des Dünnbesiedelungsfaktors. Damit zeigt sich die Aufgabenbezogenheit des Finanzausgleiches. Dünnbesiedelte Landkreise wie etwa die Altmark, die dennoch ein umfangreiches Straßennetz zu unterhalten haben, werden dadurch unterstützt.
2. Das Land deckt zusätzlich die Mehrkosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Ausgleichsstock. Was 2013 und 2014 über den Kosten 2011 liegt, wird mit dem FAG in den Jahren 2013 und 2014 aus dem Ausgleichsstock ausgeglichen.
3. Mit dem FAG wird den Kommunen dauerhaft eine Investitionspauschale von 125 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wird. Mit diesen Investitionsmitteln können die Kommunen in verbindliche Planungen bei ihren Investitionen eintreten.