Frank Bommersbach: Keine Aushebelung notwendiger Geheimhaltung!
Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes erklärt CDU-Landtagsabgeordneter Frank Bommersbach, Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK):
„Die Erkenntnis, dass über viele Jahre hinweg unbehelligt Rechtsterroristen mordend durch Deutschland ziehen konnten, macht uns deutlich, dass wir für Vorschläge zu einer umfassenden Verfassungsschutzreform offen sein müssen. Dazu wird klar, dass wir auch immer Wege zur Stärkung einer wirksamen und demokratischen Kontrolle finden müssen.
In diesem Sinne verfolgt Innenminister Stahlknecht gegenüber dem Landtag und seinen Gremien das ‚Prinzip des offenen Demokratieschutzes in einer offenen Demokratie?. Dies gilt selbstverständlich nur, soweit Transparenz nicht den Zielen des Verfassungsschutzes oder besonders schutzwürdigen Interessen Dritter entgegensteht.
Die CDU-Landtagsfraktion steht dem Gesetzentwurf der Grünen ablehnend gegenüber, da dieser nicht der Stärkung der Parlamentarischen Kontrolle, sondern allein der Aushebelung der notwendigen Geheimhaltung dient. Wir werden keine Forderungen zulassen, die die gesetzliche Verpflichtung zur Geheimhaltung durch die PKK herabstufen und damit die Gefahr der gänzlichen Offenlegung nachrichtendienstlicher Mittel forcieren. Hier geht es auch um Schutz von Leib und Leben von Menschen.“