André Schröder: Unternehmen sollen Sozialbeiträge nicht mehr vorveranlagen müssen
„Mittelstand und Handwerk sollen die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter nicht mehr zu Monatsbeginn vorveranlagen müssen, sondern gemeinsam mit dem Lohn im Folgemonat überweisen können. Angesichts der satten Milliardenrücklagen von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern sei die Vorfristigkeit zur Stabilisierung der Sozialkassen nicht mehr zwingend notwendig“, so der Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder.
„Wir wollen eine wirtschaftsfreundliche Abänderung der gesetzlichen Rahmenlage, die seit 2006 zu mehr Bürokratie in der Wirtschaft geführt hat. Der CDU stünde es gut zu Gesicht, die bürokratische und Liquidität aufzehrende Vorfälligkeit rasch abzulegen, zumal die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Grund für die Einführung der Vorfälligkeit, der finanzielle Engpass in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist zwischenzeitlich weggefallen. Angesichts der Finanzpolster in den Sozialkassen ist es das Gebot der Stunde, die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen und die Unternehmen dadurch spürbar zu entlasten“.
Hintergrund:
Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Rentenentlastungsgesetz vom 3. August 2005 beschlossen, ab Januar 2006 die Fälligkeit der Sozialversicherungs-beiträge vorzuverlegen. Anstatt bis zum 15. des Folgemonats mussten die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bereits zum drittletzten Bankarbeitstag für den Folgemonat zahlen. Damit sollte insbesondere die Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert werden.
Die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge führte zu einer doppelten Belastung der Unternehmen. Erstens wurde den Firmen unberechtigterweise Liquidität entzogen und zweitens wurden die Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet. Insbesondere mittelständische Betriebe leiden unter dem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand.
Einerseits müssen die Arbeitgeber ihre Lohnkosten zu einem Zeitpunkt zahlen, zu dem die tatsächliche Höhe, insbesondere bei Abrechnungen nach erbrachten Arbeitsstunden, noch nicht bekannt ist. Im Folgemonat müssen die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden. Zum anderen wurde den Unternehmen durch die vorgezogene Fälligkeit und der Zahlung von 13 Beiträgen im Jahre 2006 Liquidität entzogen. Je nach Eigenkapitalausstattung und Liquiditätslage des Unternehmens wirkt sich dies bis heute auf die jährlichen Zinsbelastungen für Fremdkapital beziehungsweise auf die Rentabilität aus. Dies schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen und behindert somit die Schaffung von Arbeitsplätzen.