Jens Kolze / Siegfried Borgwardt: Schutz der Opfer und Helfer oberstes Gebot
Der innenpolitische Sprecher, Jens Kolze, sowie der rechtspolitische Sprecher, Siegfried Borgwardt, der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt äußern sich wie folgt zu dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) und explizit zu der Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den darin vorgesehenen körperlichen Untersuchungen (Blutentnahme):
„Beabsichtigt ist durch diese Neuregelung nach der Gesetzesbegründung der Landesregierung eine Verbesserung des Schutzes von Personen, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn beispielsweise die eigenen offenen Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen. Auch Opfer von Gewalttaten und Sexualstraftaten können einem direkten Kontakt mit möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten ausgesetzt sein. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Übertragung von Krankheitserregern wie HIV und Hepatitis B- oder Hepatitis C-Viren. Für die Entscheidung über die Einleitung oder Fortführung einer medizinischen Behandlung der Betroffenen ist die Kenntnis bestehender Infektionen des Verursachers ein wichtiges Kriterium.
Eine solche Regelung wird von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt und gewünscht. Wir halten es nicht für hinnehmbar, dass unter anderem auch ein Vergewaltigungsopfer, das möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten des Täters ausgesetzt war, eine Einwilligung des Täters für seine körperliche Untersuchung einholen muss. Medizinische Maßnahmen unmittelbar nach der Übertragung der Krankheitserreger können die Gefahr einer Infektion signifikant verringern beziehungsweise die Heilungschancen verbessern.
Unserer Auffassung nach gebietet die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes vordergründig einen Schutz des Opfers von Straftaten. Dass die Bündnisgrünen hierzu eine andere Auffassung vertreten, verdeutlicht die wenig durchdachten Äußerungen der Abgeordneten Striegel und Lüddemann. Ihrer Meinung nach bewege sich diese präventive Maßnahme, die sich in anderen Bundesländern bewährt hat, außerhalb der Grenzen unserer Verfassung.