Markus Kurze / Petra Grimm-Benne: KiföG-Einigung – Ganztagsbetreuung für alle Kinder ab August 2013 und stufenweise Verbesserung des Betreuungsschlüssels
Nach der Einbringung des Kinderförderungsgesetzes hatte der Landtag im Rahmen der Gesetzesberatung im September eine Anhörung mit Trägern, Erzieherinnen, Vertretern der Eltern und Fachleuten durchgeführt. „Das war eine sehr gute und konstruktive Anhörung“, erklärten Markus Kurze, stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, und Petra Grimm-Benne, parl. Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion. „Wir haben die Anregungen sehr intensiv diskutiert und werden wesentliche Punkte in das KiföG aufnehmen.“
Die Koalitionsfraktionen haben sich daraufhin am Dienstag in Abstimmung mit dem Sozialminister auf die Inhalte des Kinderförderungsgesetzes geeinigt und werden entsprechende Änderungen in der nächsten Woche in den Sozialausschuss einbringen.
Das Kinderförderungsgesetz wird folgende Eckpunkte haben:
- I. Ganztagsanspruch:
Ab dem 1. August 2013 wird ein Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden für alle Kinder eingeführt.
- II. Gestaltung der Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge werden nach dem Umfang der vereinbarten Stunden gestaffelt. Mehrkind-Familien werden entlastet. Die Summe der von Familien mit zwei und mehr Kindern zu entrichtenden Elternbeiträge wird nicht höher ausfallen als 160 Prozent des Elternbeitragswertes, der für das älteste Kita-Kind fällig werden würde.
- III. Verbesserung der Bedingungen für die Erzieherinnen:
Der Mindestpersonalschlüssel wird in zwei Stufen verbessert. Ab dem 1. August 2013 wird der Mindestpersonalschlüssel im Bereich der 3-6jährigen von 1:13 auf 1:12 verbessert. Ab dem 1. August 2015 verbessert er sich bei den 0-3jährigen von 1:6 auf 1:5. Das war eine wesentliche Forderung in den Anhörungen.
- IV. Verbesserung der Bildungsqualität:
Das Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ wird nicht nur Leitlinie sein, sondern in Zukunft als verbindliche Grundlage für die frühkindliche Bildung in den Kindertagesstätten im Kinderförderungsgesetz verankert.
- V. Finanzierung:
Die Änderungen am Gesetzentwurf sind in Bezug auf die Mehrausgaben kostenneutral. Aufgrund des Konnexitätsprinzips trägt das Land die Kosten, die durch die Verbesserung der Standards entstehen, vollständig. Die Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung wird transparent und vereinfacht. Es bleibt bei der Mitfinanzierung der kommunalen Ebene im bisherigen Umfang. Durch die Einführung einer Verhandlungslösung, die ab dem 1. Januar 2015 voll greifen wird, soll für alle Träger von Kindertageseinrichtungen ein Eigenanteil von bis zu 5 v. H. der zu erbringenden Gesamtkosten entfallen. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach mehr Mitspracherecht wird darüber hinaus durch die Beibehaltung der Satzungshoheit der Gemeinden garantiert.
„Es ist eine Qualität dieser Koalition, dass sie fachliche Anregungen aufnimmt und in ihre Entscheidungen einfließen lässt“, erklärte Markus Kurze. „Wir werden mit der Verbesserung des Betreuungsschlüssels eine zentrale Forderung aus der Anhörung umsetzen. Die Gemeinden behalten ihre Satzungshoheit und die Mitfinanzierung der kommunalen Ebene bleibt auf bisherigem Niveau. Zudem wird es eine Entlastung von Mehrkind-Familien geben. Das war uns als CDU besonders wichtig.“
Dazu erklärte Petra Grimm-Benne: „Es ist uns gemeinsam mit dem Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischoff gelungen, das geltende Kinderförderungsgesetz wesentlich zu verbessern. Es gibt wieder einen Ganztagsanspruch für alle Kinder, eine Entlastung der Erzieherinnen und einen klaren, gesetzlich verankerten Bildungsauftrag. Damit ist die bestmögliche Bildung und Betreuung unserer Kinder gesichert.“