André Schröder / Kay Barthel: Das Urteil wird im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt
Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) äußern sich André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, und der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kay Barthel, wie folgt:
„Wir werden die Urteilsbegründung auswerten und in das Gesetzgebungsverfahren des FAG einbeziehen.
Wir sehen uns in der Absicht bestärkt, die Berücksichtigung der Einwohnerentwicklung im FAG neu auszusteuern. Dies haben wir als politische Baustelle bereits vor Einbringung des Gesetzentwurfs benannt.“