Markus Kurze: Die Änderungen müssen sich bewähren
Zu den aktuellen Medienberichten über die künftige Rundfunkbeitragspflicht in kommunalen Einrichtungen erklärt der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Kern der Rundfunkfinanzierungs-Reform war es, die nicht mehr zeitgemäße, geräteabhängige Gebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag zu ersetzen und somit Beitragsstabilität für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Denn klar ist: Mit 17,98 Euro ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Ohne diese Reform würden zum 01. Januar 2013 GEZ-Gebühren für das Radio, den Fernseher, das Smartphone und – wie wir seit gestern wissen – auch den internetfähigen Computer anfallen. Mit der Reform aber ist klar: Eine Wohnung – ein Beitrag.
Klar ist aber auch, dass mit der Rundfunkreform, so wie sie konzipiert wurde, auch Probleme verbunden sind. Hierauf hat die CDU-Landtagsfraktion mit einer Antragsinitiative bereits vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten im Dezember 2010 hingewiesen. Bei der Ratifizierung der Reform durch den Landtag im November 2011 war es uns deswegen ein wichtiges Anliegen, dass die zum 01. Januar 2013 in Kraft tretenden Änderungen nach spätestens zwei Jahren evaluiert werden. Sollten dabei unverhältnismäßige Belastungen deutlich werden, muss hier auch entsprechend nachgebessert werden.
Um etwaigen Versuchungen der Opposition im Landtag auch gleich vorzubeugen, sei vorsorglich daran erinnert, dass die Rundfunkreform auch durch DIE Landtage ratifiziert wurde, in denen LINKE und GRÜNE die Regierungsmehrheit bilden.“