Mit verlässlicher Parlamentsarbeit ins letzte Jahr der Wahlperiode
Das Parlamentsjahr 2015 wird von verlässlicher Arbeit und Initiativen geprägt sein. Die Bürgerinnen und Bürger können zu Recht erwarten, dass die CDU verlässlich im Parlament weiterarbeitet. Wir befinden uns noch nicht im Wahlkampfmodus.
Einige Schwerpunkte unserer Arbeit sind dabei:
Finanzen:
Auf Initiative unserer Fraktion wurde in der Landtagssitzung im Januar 2015 zum Regionalisierungsansatz ein konkreter Beschluss gefasst.
Um dem Ziel eines vollständigen Mittelabflusses bei gleichzeitiger Verwaltungsvereinfachung genügen zu können, benennen wir konkrete Handlungsfelder, in denen die Kommunen künftig mehr Mitsprache bei der Fördermittelvergabe erhalten sollen. Insbesondere in den Schwerpunktthemen Tourismus, Regionalentwicklung, Arbeitsmarktintegration, Förderung von Selbstständigkeit und beim Ausbau schneller Internet-Verbindungen ist dies der Fall.
Wir wollen mit unserem Beschluss letztlich auch zur Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements beitragen. Im Ergebnis des Landtagsbeschlusses werden Änderungen der Landeshaushaltsordnung zu prüfen sein.
Inneres und Sport:
Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) soll nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zügig überarbeitet werden. Dabei soll das Gesetz weder neue noch verfassungsrechtlich verworfene Regelungen enthalten. Zur Videoüberwachung und bei der Blutentnahme Verdächtiger werden die Maßgaben der Richter 1:1 umgesetzt. Die momentane Sicherheitslücke beim Einsatz sogenannter Staatstrojaner bleibt zunächst bestehen. Sobald eine einheitliche Software verfügbar ist, wird die Fraktion das Thema wieder aufgreifen.
Im Landeshaushalt haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf für 2015 und 2016 jährlich zusätzlich 25,5 Millionen Euro aus verschiedenen Töpfen als Belastungsausgleich für steigende Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen bereitgestellt. Das ist ein klares Signal aus dem Landtag, dass wir unsere Kommunen nicht allein lassen und ein Bekenntnis zum humanitären Flüchtlingsschutz. Gleichzeitig muss Kern einer jeden Bleiberechtsregelung sein, dass eine erfolgreiche Integration und die Sicherung des Lebensunterhalts zuwanderungswilliger Ausländer gewährleistet werden kann. Damit wirklich Schutzbedürftige zeitnah ihren Aufenthaltsstatus erhalten können und die Akzeptanz der Bevölkerung für die Flüchtlingsaufnahme erhalten bleibt, ist es unabdingbar, die Verfahrensdauer zu verkürzen und auch bei abgelehnten Asylanträgen geltendes Recht konsequent umzusetzen.
Landesentwicklung und Verkehr:
Mit der Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes werden wir dafür sorgen, dass Sonderregelungen wegen geringer Einwohnerdichte (weniger als 70 Einwohner/km²) zur Sicherung der Daseinsvorsorge künftig für die einzelne Gemeinde möglich sind. Die bisherige Regelung knüpfte diesbezüglich noch an den Landkreis an, sodass dünn besiedelte Gemeinden in großen Kreisen keine Chance auf spezifische Lösungen oder Förderungen hatten.
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Vorlage eines Gesetzes zur Sicherung der Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt. Mit einer landesrechtlichen Reduktion von Vorschriften wollen wir gleichzeitig Wertschöpfungsverluste durch Spekulationsgeschäfte im ländlichen Raum eindämmen.
Ihr
André Schröder
Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt