Jens Kolze / Rüdiger Erben: Koalition bringt Änderungen zum Rettungsdienstgesetz auf den Weg
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 4. Oktober 2012 werden die Koalitionsfraktionen einzelne Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens (Drs. 6/1255) auf den Weg bringen. Darauf einigten Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, im Ergebnis der intensiven Beratungen.
Die Eckpunkte sind:
- Sicherung der Wasser und Bergrettung: Vereinbarungen über die Nutzungsentgelte bzw. über jährliche Pauschalen der Wasser- und Bergrettung werden gesetzliche Pflicht. Sie sollen insbesondere den Ersatz der sächlichen Aufwendungen für die Wasser- oder Bergrettung enthalten. Dieser Punkt war von vielen Praktikern angemahnt worden.
- Engere Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz: In Zukunft wird der Katastrophenschutz als Teil des Rettungsdienstes definiert. Damit sollen nur noch Bewerber für Rettungsdienstleistungen in Frage kommen, die ihre Fähigkeit zur Mitwirkung im Katastrophenschutz nachweisen können. Das gewährleistet die notwendige Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Zudem sehen die Eignungskriterien für die Leistungserbringer bestimmte, notwendige Fähigkeiten zur Mitwirkung im Katastrophenfall vor.
- Übertragung der Rettungsdienste an geeignete Leistungserbringer: Die Landkreise und Kreisfreien Städte sollen sich als zuständige Aufgabenträger grundsätzlich geeigneter dritter Leistungserbringer (z.B. DRK, ASB oder JOHANNITER) durch Dienstleistungskonzession bedienen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Insolvenz eines Leistungserbringers) sollen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte diese Leistungen selbst erbringen dürfen.
Dazu erklärt Jens Kolze: „Die vorliegenden Änderungen bringen ein modernes Rettungsdienstgesetz auf den Weg, das den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt dort ermöglicht, wo er hingehört, nämlich vor Ort! Jetzt haben sowohl die Aufgabenträger als auch die Leistungserbringer einen sicheren Rahmen, im dem sie ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben können, schließlich ist der Rettungsdienst als unmittelbarer Helfer in Gefahren- und Notsituationen ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Im Nachgang der Anhörung hat uns insbesondere die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwacht beschäftigt. Die Wasser- und Bergrettung wird in der Regel durch ehrenamtliche Rettungskräfte sichergestellt. Die Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, dass sich die ehrenamtliche Tätigkeit auch im Leistungsspektrum durch Ersatz der sächlichen Aufwendungen abbilden muss, haben wir entsprechend aufgenommen.
Der Kompromiss wird morgen in unserer Fraktion vorgestellt.“
Rüdiger Erben erklärte: „Die Ausgestaltung der Rechtsgrundlagen für den Rettungsdienst kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Mit der stärkeren Verzahnung des Katastrophenschutzes in den Rettungsdienst erhält die meist ehrenamtliche Tätigkeit im Katastrophenschutz eine zentrale Bedeutung innerhalb des Gesetzes.
Zudem haben wir mit der nunmehr enthaltenen Regelung zur Finanzierungssicherheit der Wasser- und Bergrettung im Land Sachsen-Anhalt eine wichtige Baustelle zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes beseitigen können.“