Edwina Koch-Kupfer / Siegfried Borgwardt: Die unterschiedlichen Realitäten der Wirtschaftsunternehmen müssen berücksichtigt werden
Zum Beschluss des Landtags zur Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Einführung einer gesetzlichen Mindestquote für die verhältnismäßige Besetzung mit Männern und Frauen erklärt Edwina Koch-Kupfer, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion:
„Obwohl Frauen einen Großteil der Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt und über die Hälfte der Hochschulabsolventen stellen, sind sie in Führungspositionen noch immer unterpräsentiert. Deshalb brauchen wir gezielte Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Parteien, in den Chefetagen der Wirtschaft und in der Landesverwaltung. Das war, ist und bleibt immer Bestreben der CDU-Fraktion. Ein wirklich ökonomisch vernünftiger Ansatz, da zahlreiche Studien beweisen, dass sich Frauen in Führungspositionen positiv auf den Erfolg des Unternehmens auswirken. Ein Schlüssel zur Demografie ist daher die gut ausgebildete, junge Frau. Wir können es uns nicht erlauben, auf ihre Potenziale zu verzichten.
Die CDU-Fraktion stand einer gesetzlich geregelten Frauenquote grundsätzlich immer offen gegenüber. Unserer Auffassung nach sind jedoch ganz genaue Vorgaben notwendig, ab welcher Unternehmensgröße eine Regelung greifen soll. Eine für alle Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße staatlich verordnete und auf reine Ergebnisgleichheit abzielende Frauenquote lehnen wir als nicht praktikabel ab. Wir wollen, dass in jedem Fall den unterschiedlichen Realitäten in den Wirtschaftsunternehmen Rechnung getragen wird. Durch eine gesetzliche Regelung der Frauenförderung können doch im Hinblick auf stärkere Eingriffe in die unternehmerische Freiheit nicht die Mittelständler ins Visier genommen werden.
Der Beschluss des Landtags vom heutigen Tage wird diesen Anforderungen gerecht. Die Initiative sieht für Aufsichts- und Verwaltungsräte börsenorientierter und mitbestimmter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote für die Besetzung mit Männern und Frauen vor. Durch lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung erhalten die Unternehmen die ausreichende Möglichkeit, qualifizierte Frauen zu rekrutieren. Wir befürworten die vorgesehene, nur lediglich finanziell wirkende Sanktion, da hierdurch die Handlungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen möglichst wenig eingeschränkt wird. Durch Berichts- und Informationsmechanismen wird eine öffentliche Wahrnehmung der Entwicklung gewährleistet. Ausdrücklich begrüßen wir die eng auszulegende Härtefallklausel zum Unterschreiten der Mindestquote für die Fälle, wenn geeignete Führungskräfte des unterrepräsentierten Bereichs trotz entsprechender ernsthafter Bemühungen ausnahmsweise nicht verfügbar sind.“
Abschließend ergänzt Siegfried Borgwardt, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:
„Die Kritikpunkte vergangener Vorschläge und Gesetzentwürfe werden durch diese Initiative ausgeräumt. Insbesondere die rechtssicheren Sanktionsmöglichkeiten eröffnen nunmehr einen mehrheitsfähigen Weg.“