Jens Kolze / Markus Kurze: Das Rettungsdienstgesetz – die großen Ziele des Gesetzes stimmen
Zur Anhörung des ersten Entwurfs des Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Organisation des bodengebundenen Rettungsdienstes ist eine zentrale Aufgabe. Ergebnis der Anhörung ist, dass die großen Ziele des Gesetzes stimmen. Folgende Aspekte des Gesetzentwurfs in konsequenter Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind:
– Für eine höhere Rechtssicherheit und für die Vorhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung wird die Einführung des Konzessionsmodells anstelle des bisherigen Submissionsmodells bei enger Einbindung der Leistungserbringer (u.a. DRK, ASB, JUH, Malteser, DLRG und Bergwacht) vorgesehen, die seit Jahrzehnten für unser Land einen ordentlichen Rettungsdienst erbringen.
– Es wird eine klarstellende Abgrenzung der Aufgaben der Wasser- und Bergrettung zum Rettungsdienst in die Novellierung aufgenommen.
– Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist die dem Ärztemangel geschuldete stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser bei der Notarztversorgung.
– Primär soll der Rettungsdienst durch die Leistungserbringer und Hilfsorganisationen sicher gestellt werden.
– Der Gesetzentwurf gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Empfehlung, gemeinsame integrierte Rettungsleitstellen zu betreiben. Es wird jedoch keinen zwangsweisen Zusammenschluss von Rettungsdienstleitstellen geben.
– Das Eignungskriterium des Massenanfalls von Kranken und Verletzten wird bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt.
– Aufgrund der für den Rettungsdienst hohen Bedeutung der Qualifikation der unmittelbar im Rettungsdienst Tätigen und zur Gewährleistung einer landesweit einheitlichen und hohen Qualität wird unmittelbar durch Gesetz festgelegt wie Rettungsfahrzeuge (z. B. RTW, KTW) zu besetzen sind.“
„Die Kernpunkte des Gesetzes sind Garantien der Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger im Land Sachsen-Anhalt. Es freut mich besonders, dass als Eignungskriterium im Rahmen der Auswahl von Leistungserbringern auch die Frage der Gewährung einer tarifgerechten Vergütung berücksichtigt und die Hilfsfrist von 12 Minuten in unserem Heimatland beibehalten werden. Schon heute wird die Hilfsfrist, in der der Rettungswagen mit Notarzt beim Erkrankten oder Verunfallten sein muss, zu 95 Prozent vorbildlich realisiert“, ergänzt Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.
„Wir werden nunmehr die Stellungnahmen und die Anhörung mit dem Ziel auswerten, spätere Probleme bei der Anwendung des Gesetzes in praktischer und rechtlicher Hinsicht aus dem Weg zu räumen. Insbesondere die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwacht wird uns beschäftigen. Die Wasser- und Bergrettung wird in der Regel durch ehrenamtliche Rettungskräfte sicher gestellt. Die Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, dass sich die ehrenamtliche Tätigkeit auch im Leistungsspektrum durch Ersatz der sächlichen Aufwendungen abbilden muss, unterstützen wir mit Nachdruck“, so Kurze und Kolze abschließend.