Siegfried Borgwardt / Ralf Wunschinski: Der Schutz der Allgemeinheit muss gewahrt bleiben
Zum Fall Silvio Titsch erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Der aktuelle Fall des geflohenen Schwerverbrechers Titsch führt uns allen vor Augen, dass neben einem berechtigten Anliegen der Resozialisierung der Straftäter der Schutz der Allgemeinheit unbedingt gewahrt werden muss! Erfahrungsgemäß haben Gefangene vorrangig das Bestreben, Lockerungen zu erhalten. Es ist richtig, dass die Vorbereitung für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung bereits in der Vollzugsanstalt einsetzt. Wir werden uns aber immer dafür stark machen, dass Lockerungen für den Gefangenen nur unter der Voraussetzung erprobt und gewährt werden, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht entzieht oder die Lockerungen nicht zur Begehung weiterer Straftaten missbraucht. Grundlage hierfür muss eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall sein.
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Fall Titsch eingehend berichten. Wir sind alle gut beraten, die Ergebnisse der Prüfung der Ereignisse in der Wohnung und den Bericht des Ministeriums abzuwarten.
Es wird immer Schwerpunkt unserer Justiz- und Rechtspolitik sein, einen gerechten Strafvollzug zu gewähren, der vorrangig das Interesse der Bevölkerung an Sicherheit und Schutz vor Intensiv- und Rückfalltätern berücksichtigt. Aus diesem Grund lehnen wir auch die im Musterentwurf des Landesstrafvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern vorgesehene täterfreundliche Regelung konsequent ab, zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten bereits nach fünf Jahren Langzeitausgang zu gewähren. Der Fall Titsch bekräftigt uns in unserer Forderung mit Nachdruck.“
Abschließend erklärt Ralf Wunschinski, Vorsitzender des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung: „Derzeit ist in Sachsen-Anhalt ein Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Entlassungsvorbereitung und bei Vollzugslockerungen nicht vorgesehen. Hierzu laufen jedoch in anderen Bundesländern Modellprojekte. Deren Ergebnisse, Erfahrungen und Analysen müssen auch in Sachsen-Anhalt ausgewertet werden. Es ist für uns grundsätzlich durchaus vorstellbar, zukünftig auch bei Vollzugslockerungen zum Schutz der Allgemeinheit eine solche elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen.“