André Schröder: Wahlrecht ist nicht nur ein Recht, sondern eine moralische Verpflichtung
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt bedauert die Wahlniederlage des Fraktionsmitglieds Bernhard Bönisch.
André Schröder, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, äußert sich zum Ergebnis wie folgt:
„Der Wahlausgang ist sehr bedauerlich. Mit seinem jahrelangen Engagement für die Stadt Halle, dem Willen zur Veränderung sowie seinem fundierten politischen Verständnis hätte Bernhard Bönisch den Posten als Oberbürgermeister von Halle mit Sicherheit zu aller Zufriedenheit voll ausgefüllt und die Stadt vorangebracht.
Doch nicht nur das Wahlergebnis stimmt missmutig, auch die Wahlbeteiligung. In Artikel 38 des Grundgesetzes heißt es ,Jeder Deutsche hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten´. Demokratie lebt von Beteiligung! Dafür ist das Volk 1989 auf die Straße gegangen. Doch das Recht zu haben bedeutet für viele nicht, es auch aktiv zu nutzen. Entscheidend für eine Wahl ist daher die Wahlbeteiligung und nicht die Zahl der Wahlberechtigten. Die absolute Mehrheit bei dieser Wahl lag mit über 70 Prozent eindeutig bei den Nicht-Wählern.
Angesichts dieser geringen Wahlbeteiligung von unter 30 Prozent muss die Legitimität und Sinnhaftigkeit von Stichwahlen in Zweifel gezogen werden. Fraglich ist, ob dies wirklich das beste Mittel für die demokratische Entscheidung ist, wenn weniger als 30 000 von rund 195 000 Wahlberechtigten das neue Stadtoberhaupt gewählt haben.
Das Wahlrecht ist nicht nur ein Recht, sondern eine moralische Verpflichtung jedes wahlberechtigten Bürgers, das Wesen der Demokratie zu respektieren. Denn die politische Qualität kann nicht nur an den Politikern gemessen werden, sondern auch an der Bereitschaft der Bevölkerung, sich aktiv mit einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.“